Riedlingen

Badsanierung in Riedlingen: Streit um 5.294 Euro Rechnungsdifferenz!

In einem Rechtsstreit um eine Badsanierung in Riedlingen fordert ein Handwerksunternehmer eine höhere Zahlung. Der Auftraggeber bezweifelt die Rechnungsgenauigkeit. Wer hat recht?

In einer rechtlichen Auseinandersetzung in Riedlingen zwischen einem Handwerksunternehmer und einem Auftraggeber geht es um eine Badsanierung, die zu erheblichen Streitigkeiten geführt hat. Der Antragsteller, Inhaber eines Handwerksunternehmens aus dem westlichen Landkreis Biberach, sieht sich mit einer Rechnung in Höhe von 5.294,24 Euro konfrontiert, während der Auftraggeber behauptet, zu viel für die erbrachten Leistungen gezahlt zu haben. Im Kern des Streits steht die Interpretation der in Rechnung gestellten Arbeitsstunden im Rahmen des Bauvertrags, der auch Regelungen über die Fertigstellung und Fristen umfasst, wie sie in den Informationen von Dr. Klein dargelegt sind.

Laut dem Auftraggeber wurden mehr Stunden in Rechnung gestellt, als tatsächlich geleistet wurden, was zu seiner Behauptung führt, 1.625,05 Euro zu viel gezahlt zu haben. In einem Gespräch mit dem Handwerksunternehmer konnte keine gütliche Einigung erzielt werden, was die Situation weiter eskalierte. Bei der Verhandlung führte Amtsrichterin Claudia Rief zahlreiche Zeugenbefragungen durch, um die Richtigkeit der Rechnung zu überprüfen.

Streit um die Arbeitsstunden

Die Befragungen umfassten auch den technischen Leiter des Handwerksbetriebs, welcher angab, dass das ursprüngliche Angebot lediglich als „Zirka-Angebot“ zu verstehen sei. Ein Mitarbeiter arbeitete an einem der ersten Tage 8,5 Stunden nur an Vorbereitungen, während der Auftraggeber lediglich 5 Stunden dokumentierte. Dies führte zu einer erheblichen Differenz. Der Handwerker gab an, dass die Gesamtstunden 46 betrugen, während der Auftraggeber diese auf nur 22,5 Stunden schätzte. So erklärte sich die Diskrepanz in den Rechnungen.

Ein Aspekt, der ebenfalls in der Diskussion auftauchte, waren die Fahrt- und Rüstzeiten, die vom Handwerker berechnet, jedoch vom Auftraggeber nicht in dessen Excel-Tabelle berücksichtigt wurden. Trotz eines Kulanzangebots des Handwerkers, zwei Stunden von der Rechnung abzuziehen, war der Auftraggeber nicht bereit, diese Lösung zu akzeptieren.

Amtsrichterin Rief schlug einen Vergleich vor: 1.100 Euro plus 185,10 Euro Anwaltskosten. Der Kläger wies auch dieses Angebot zurück und betonte, dass ihm in dieser Angelegenheit um das Prinzip ginge, da er beabsichtige, sich auf den Ruhestand vorzubereiten. In den Augen des Handwerkers hatte die Uneinigkeit nur dazu geführt, dass der Streit nun vor Gericht balanciert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Pflichten der beiden Parteien im Kontext eines Bauvertrags wurden durch die Informationen von 123recht weiter verdeutlicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungen bis spätestens zwei Wochen nach Baubeginn zu vollenden. Die im Vertrag festgelegten Fristen sind bindend, es sei denn, sie entbehren einer regulatorischen Grundlage, die den Auftragnehmer in der möglichen Nichterfüllung entbindet.

Ein weiterer relevanter Punkt ist, dass der Auftraggeber, nachdem der ursprüngliche Handwerker absprang, gezwungen war, einen neuen Handwerker zu suchen. Dieser Prozess brachte zusätzliche Herausforderungen, da der neue Handwerker die Bedingungen des Projekts ändern wollte, was weitere Konflikte über die Leistung und deren Umfang hervorrief.

Referenz 1
www.schwaebische.de
Referenz 2
www.123recht.de
Referenz 3
www.drklein.de
Quellen gesamt
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