BerglenLeutenbach

Einigung für mehr Hochwasserschutz: Bürgermeister arbeiten zusammen!

Am 10. Januar 2025 unterzeichneten die Bürgermeister von Winnenden, Berglen und Leutenbach eine wichtige Vereinbarung zum Hochwasserschutz. Der Schritt soll durch einen gebietsübergreifenden Ansatz die Sicherheit in der Region erhöhen.

In einem bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes unterzeichneten die Bürgermeister Norbert Sailer von Winnenden, Holger Niederberger von Berglen und Jürgen Kiesl von Leutenbach eine Vereinbarung, die die Notwendigkeit eines gebietsübergreifenden Ansatzes in dieser Angelegenheit betont. Diese Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Sommermonate die wichtige Rolle des Hochwasserschutzes eindrücklich verdeutlicht haben. Bereits vor den verheerenden Hochwasserereignissen waren Gespräche zwischen den drei Kommunen über eine gemeinsame Strategie im Hochwasserschutz im Gange. Als Ergebnis dieser Gespräche wurde die Gründung einer Planungsgemeinschaft der Nachbarkommunen initiiert, um sich strukturiert mit diesem entscheidenden Thema auseinanderzusetzen. ZVW berichtet, dass diese Maßnahme nicht nur lokale, sondern auch überregionale Auswirkungen haben könnte.

Die Maßnahmen in Winnenden, Berglen und Leutenbach sind Teil eines umfassenderen bundesweiten Ansatzes, der mit dem Inkrafttreten des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz am 1. September 2021 begann. Dieser Plan wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt und zielt darauf ab, einheitliche raumordnerische Standards in der Hochwasservorsorge zu etablieren. BBSR hebt hervor, dass Hochwasserereignisse nicht an Landesgrenzen haltmachen und deshalb Schutzmaßnahmen umfassend und länderübergreifend gedacht werden müssen.

Vorteile des geplanten Hochwasserschutzes

Die Vereinbarung zwischen den drei Kommunen ist nicht nur eine Reaktion auf vergangene Hochwasserereignisse, sondern auch eine präventive Maßnahme. Der Raumordnungsplan, der im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses entwickelt wurde, beinhaltet Regelungen zum Hochwasserrisikomanagement sowie zur Siedlungsentwicklung und der Gewinnung von Retentionsflächen. Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im BMI, betont, dass auch die durch den Klimawandel bedingten Starkregenfälle Berücksichtigung finden müssen. Dies zeigt die Dringlichkeit, mit der die Stadtverwaltungen an diesem Thema arbeiten müssen.

Der Plan steht zur Verfügung und kann von den Kommunen sowie der Öffentlichkeit eingesehen werden. Der BBSR stellt fest, dass alle notwendigen Dokumente, die bei der Aufstellung des Plans verwendet wurden, heruntergeladen werden können, womit die Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten während des Planungsprozesses gefördert werden.

Referenz 1
www.zvw.de
Referenz 2
www.bbsr.bund.de
Referenz 3
www.bbsr.bund.de
Quellen gesamt
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