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Raser mit 200 km/h vor Polizei geflohen – Jobverlust als Konsequenz!

Ein 23-jähriger Motorradfahrer aus der Feldberger Seenlandschaft wurde für eine riskante Verfolgungsfahrt mit über 200 km/h verurteilt. Der Vorfall führte zu Jobverlust und Einsicht.

Ein 23-jähriger Motorradfahrer aus der Feldberger Seenlandschaft wurde für seine riskante Flucht vor der Polizei verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 26. Juni 2024, als der Fahrer während einer Fahrt nach Burg Stargard seine Kaution zu tanken suchte. Er fiel einer Polizeistreife auf, weil sein Motorrad keinen Schalldämpfer hatte und damit außergewöhnlich laut war. Um seiner Festnahme zu entkommen, klappte der junge Mann kurzerhand sein Kennzeichen weg und raste mit Geschwindigkeiten über 200 km/h davon.

Die Verfolgungsjagd war so dramatisch, dass mindestens ein entgegenkommender Autofahrer bremsen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Die Polizei konnte den Motorradfahrer dennoch schnell zu Hause antreffen, wo er sich zunächst versteckte und später seinen Führerschein abgeben musste. In einem Gerichtsprozess zeigte sich der Angeklagte einsichtig und bedauerte seine „Kurzschlussreaktion“.

Kosten und Konsequenzen

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3.250 Euro sowie zu einer drei-monatigen Führerscheinsperre. Die Richterin legte die Strafe mit 50 Tagessätzen zu je 65 Euro fest. Damit lag sie unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 80 Tagessätze zu 70 Euro beantragt hatte. Der junge Mann hat in der Vergangenheit keine einschlägigen Vorstrafen, lediglich einen Rotlichtverstoß ist in seinen Akten vermerkt.

Besonders tragisch ist, dass die Verurteilung zur Entziehung seines Führerscheins Auswirkungen auf seinen Job hatte. Der Angeklagte ist in einem Agrarbetrieb tätig und durfte seit dem Vorfall keine Kraftfahrzeuge mehr führen, was letztlich zu seiner Kündigung führte. Seit dem 1. Februar 2024 hat er zwar einen neuen Arbeitsplatz, benötigt jedoch weiterhin seinen Führerschein, um die Anforderungen seines Jobs zu erfüllen.

Rechtliche Grundlagen und Auslegung

Der Rechtsrahmen für solch risikobehaftete Fahrverhalten ist im § 315d StGB geregelt, der die Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt. Dies umfasst sowohl Wettbewerbe als auch Verfolgungsjagden mit der Polizei, die sogar ohne Wettbewerbscharakter als „Einzelrennen“ gewertet werden können. Unter den Merkmalen eines solchen Rennens versteht man grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten sowie das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Die Definition von rücksichtslosen und grob verkehrswidrigem Verhalten ist jedoch nicht immer klar, was bereits zu unterschiedlichen Gerichtsurteilen geführt hat. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass auch das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit, die über alltägliche Geschwindigkeitsüberschreitungen hinausgeht, gemäß § 315d StGB bestraft werden kann.

Für den Angeklagten bedeutete das, dass sein Verhalten nicht nur als Verkehrsverstoß, sondern als Straftat eingestuft wurde. Der Verteidiger des jungen Mannes versprach, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen würde. Die Mutter äußerte den Wunsch, das Motorrad des Sohnes zu verkaufen, da es „kein Glück gebracht“ habe.

Zusammenfassend zeigt dieser Fall, wie gravierend die Folgen eines solchen Verhaltens sein können. Trotz der Einsicht des Angeklagten haben seine Entscheidungen Auswirkungen auf sein Leben – sowohl rechtlich als auch persönlich.

Für weitere Details zu den Rechtsfolgen von verbotenen Kraftfahrzeugrennen verweist Kanzlei Kämpf auf die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Zusätzliche Informationen zur Anwendung des § 315d StGB wurden in einem Blogbeitrag von Burhoff veröffentlicht.

Im Übrigen zeigt Nordkurier, wie schnell eine Kurzschlussreaktion drastische Folgen mit sich ziehen kann.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.kanzlei-kaempf.net
Referenz 3
blog.burhoff.de
Quellen gesamt
Web: 7Social: 200Foren: 76