KempenPolizei

Betrunkener schnappte sich Schreckschusswaffe in Ilsfeld – Polizei alarmiert!

Am 30. Januar 2025 bedrohte ein betrunkener Mann an einer Tankstelle in Ilsfeld Kunden mit einer ungeladenen Schreckschusswaffe. Der Vorfall wirft Fragen zu Alkohol und Waffenbesitz auf.

Ein besorgniserregender Vorfall ereignete sich in Ilsfeld, Landkreis Heilbronn, als ein 35-jähriger Mann Kunden einer Tankstelle mit einer Schreckschusswaffe bedrohte. Laut zvw.de begann der Vorfall mit einem Streit zwischen dem Mann und einem anderen Kunden, der beinahe in eine Schlägerei mündete. Löschen konnte diese Konfrontation nur die sofortige Aufforderung des Tankstellenpersonals, den Verkaufsraum zu verlassen.

Doch an den Tankzapfsäulen kam es zu einem erneuten Streit zwischen dem Mann und zwei weiteren Kunden. Plötzlich zog der Verdächtige einen Revolver aus seinem hinteren Hosenbund und steckte ihn in den vorderen Hosenbund. Die Situation eskalierte weiter, bis die Polizei eintraf. Messungen ergaben, dass die als Waffe identifizierte Pistole eine ungeladene Schreckschusswaffe war. Darüber hinaus wurden bei dem Mann Betäubungsmittel entdeckt.

Einstufung der Alkoholproblematik

Besonders alarmierend war der Atemalkoholtest des 35-Jährigen, der einen Wert von 1,8 Promille ergab. Das Thema Alkohol und Waffen ist im deutschen Recht äußerst sensibel. Wie auf drschmitz.de erläutert wird, gibt es gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht (WaffVwV) klare Richtlinien. Eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der persönlichen Eignung für den Waffenbesitz auf.

In der Vergangenheit hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klargemacht, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Alkohol und Waffenverwendung erforderlich ist, um Bedenken zu äußern. Hohe Atemalkoholwerte, wie sie im aktuellen Fall festgestellt wurden, deuten auf ein mögliches Problem mit Alkohol hin. Eine Feststellung der Alkoholabhängigkeit ist dafür nicht notwendig, jedoch genügt ein begründeter Verdacht.

Ähnliche Vorfälle und rechtliche Konsequenzen

Derlei Vorfälle sind nicht selten. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit betrifft die Kontrolle eines grenzüberschreitenden Reisebusses, bei dem die Bundespolizei am 3. Juni 2023 am Rastplatz Wolfskull auf der Bundesautobahn A 52 eine Schreckschusspistole mit ausreichend Munition und Betäubungsmitteln fand. Der zuständige bulgarische Staatsbürger hatte keine Erlaubnis für die Waffe und wurde zur weiteren Bearbeitung zum Bundespolizeirevier in Kempen gebracht. In diesem Fall wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, wie auf presseportal.de gemeldet.

Die Kombination von Alkohol und Waffen sowie die damit verbundenen rechtlichen Probleme sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die Vorfälle zeigen die Wichtigkeit strenger Kontrollen und Regelungen im Waffenrecht, insbesondere wenn es um den Einfluss von Alkohol geht.

Referenz 1
www.zvw.de
Referenz 2
www.presseportal.de
Referenz 3
www.drschmitz.de
Quellen gesamt
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