Polizei

Betrunkener Autofahrer rast mit drei Reifen durch Ingolstadt!

Ein betrunkener Fahrer in Ingolstadt verursachte Aufsehen, als er mit einem Auto ohne Vorderrad auf einem Supermarktparkplatz hielt. Über zwei Promille im Blut führten zur Führerscheinentziehung. Ermittlungen laufen.

In Ingolstadt, Oberbayern, sorgte ein skurriler Vorfall am vergangenen Samstag für Aufsehen, als ein 50-jähriger Mann mit seinem Fahrzeug auffiel. Er fuhr mit einem Wagen, dessen Vorderreifen rechts lediglich auf der Felge stand. Berichten zufolge hatte der Fahrer zudem über zwei Promille Alkohol im Blut. Dies führte zu umgehenden alarmierenden Meldungen durch zwei andere Verkehrsteilnehmer, die das gefährliche Verhalten beobachtet hatten.

Nachdem der Mann sein Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz abgestellt hatte, wurden die Einsatzkräfte der Polizei verständigt. Diese führten daraufhin einen Alkoholtest durch, der einen Wert von mehr als zwei Promille ergab. Dies überschreitet die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit, die ab 1,1 Promille vorliegt. Eine sofortige Konsequenz war die Einziehung seines Führerscheins durch die Beamten, die nun Ermittlungen einleiten, um zu klären, wie es zu dem Verlust des Reifens kam.

Alkoholkonsum am Steuer

Alkohol am Steuer stellt nicht nur eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern auch für die eigene Fahrerlaubnis. Gemäß den Regelungen des ADAC beginnt die relative Fahruntüchtigkeit bereits ab 0,3 Promille. Ab 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot belegt werden kann. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig, was strafbar ist.

Bei einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille muss der Betroffene mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Zudem wird der Führerschein in der Regel entzogen, und es wird eine Sperrfrist festgesetzt. Für den aktuellen Fall ist die rechtliche Lage klar: Mit über zwei Promille am Steuer ist der 50-jährige Mann nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine akute Gefahr.

Versicherung und Folgen

Ein weiterer Aspekt dieses Vorfalls betrifft die Haftpflichtversicherung. Generell deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden, die einem Unfallgegners entstehen, aber sie hat das Recht, bis zu 5000 Euro zurückzufordern, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert war. Die Vollkaskoversicherung könnte ebenfalls nur teilweise oder gar nicht zahlen, abhängig von der Schwere und den Umständen des Vorfalls.

Die Ermittlungen der Polizei zu diesem außergewöhnlichen Fall bleiben abzuwarten. Es wird interessant sein zu sehen, welche Hintergrundinformationen ans Licht kommen und welche rechtlichen Schritte der betroffene Mann letztlich zu erwarten hat.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 3
www.adac.de
Quellen gesamt
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