
Am 1. Juli wird Markus Möller neuer Landrat des Kreises Göppingen. Er wurde in geheimer Wahl als alleiniger Kandidat mit 44 Stimmen gewählt, während 18 Kreisräte gegen ihn stimmten. Es gab keine Enthaltungen. Möller ist derzeit stellvertretender Landrat des Alb-Donau-Kreises und Mitglied der CDU. In seiner Wahlrede betonte er die Notwendigkeit von Einsparungen und Konsolidierungen im Landkreis, da er die finanzielle Situation als besorgniserregend bezeichnete. Insbesondere die steigenden Sozialausgaben, die Defizite in den Kliniken und die wachsenden Kosten im öffentlichen Nahverkehr stellt er als Herausforderungen dar, die dringend angegangen werden müssen. Er fordert eine umfassende Überprüfung aller Ausgaben im Landkreis, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
Möller plant spezifische Maßnahmen zur Kostenkontrolle im öffentlichen Nahverkehr und will bedarfsgerechte Angebote entwickeln. Ein weiteres Ziel ist es, die Klinikfinanzen zu verbessern, indem er von den Klinik-Leitungen fordert, das Defizit schrittweise zu senken. Seine Vision für den Landkreis umfasst auch, die „Schwarze Null“ als finanzielles Ziel zu setzen, um langfristige Stabilität zu erreichen.
Strategien zur Stärkung der Wirtschaft
Markus Möller strebt an, die Wirtschaftskraft des Landkreises zu stärken. Der Fokus auf Digitalisierung und den Ausbau erneuerbarer Energien sind zentrale Elemente seiner Strategie. Darüber hinaus will er die Effizienz der Verwaltung überprüfen und Förderprogramme effektiver nutzen. Möller, der 50 Jahre alt ist und in Ulm lebt, hat Jura und Verwaltungswissenschaften studiert und ist nicht verheiratet, lebt jedoch in einer langfristigen Beziehung und ist praktizierender Katholik.
Seine fachliche Laufbahn begann 2003 im Referat „Öffentliche Sicherheit“ beim Regierungspräsidium Freiburg. Im Jahr 2017 wurde er zum Ersten Landesbeamten und stellvertretenden Landrat im Alb-Donau-Kreis ernannt. Möller wurde für seine Verwaltungserfahrung und seine Persönlichkeit gelobt, die optimale Voraussetzungen für seine neuen Aufgaben bieten.
Wahlprozess und Dauer des Mandats
Die Wahl eines Landrats in Baden-Württemberg erfolgt nicht direkt durch die Bevölkerung, sondern durch den Kreistag. Er wird für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt, was sich von den Wahlverfahren in benachbarten Bundesländern unterscheidet. Ein beschließender Ausschuss des Kreistags legt dem Innenministerium die Bewerbungen vor und schlägt mindestens drei Kandidaten vor. In den ersten beiden Wahlgängen ist eine absolute Mehrheit erforderlich, im dritten Wahlgang genügt eine relative Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wie die Staatsanzeiger darlegt.