
Der Fall von Ralf Schuster zeigt eindringlich, wie harmlos beginnende Telefonate in einem finanziellen Albtraum enden können. Schuster, ein selbstständiger Malermeister aus Bad Säckingen, erhielt vor sieben Monaten einen Anruf von einem angeblichen Mitarbeiter von Google. Dieser bot an, die Sichtbarkeit seines Unternehmens in Google-Suchanfragen erheblich zu verbessern. Was zunächst nach einer vielversprechenden Möglichkeit klang, entpuppte sich schnell als eine teure Falle.
Nachdem Schuster und seine Frau dem Anrufer zuhören und das Gespräch aufzeichnen wollten, erhielt er ein Vertragsangebot zur Optimierung seiner Google-Einträge. Die Kosten belaufen sich auf über 2000 Euro pro Jahr für drei Jahre, insgesamt also über 6000 Euro. Schuster wies das Angebot empört zurück, da es für sein kleines Unternehmen unerschwinglich war.
Bedrohliche Zahlungsaufforderungen
<pEinige Tage später erhielt Schuster eine Zahlungsaufforderung von der Blue GmbH für einen angeblichen „Google Premium Vertrag (Business Optimierung)“ über 2142 Euro. Schuster war entsetzt und entschied sich, den Vertrag wegen „arglistiger Täuschung und Wuchers“ anzufechten, unterstützt von der Handwerkskammer Konstanz und einem juristischen Freund.
Inzwischen stellte sich heraus, dass Schuster kein Einzelfall ist. Die Blue GmbH steht häufig im Verdacht, mit sogenannter „Telefonabzocke“ in Verbindung gebracht zu werden. Schuster erhielt im Anschluss weitere Mahnungen und Drohungen mit einem Mahnverfahren, was sich negativ auf seine Bonität auswirken könnte. Trotz aller Vorwürfe wies die Blue GmbH jegliches Fehlverhalten zurück und erklärte, dass ihre Mitarbeiter sich stets ordnungsgemäß legitimieren.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Bisher gibt es keine strafrechtlichen Verurteilungen gegen Verantwortliche der Blue GmbH, diese operiert weiterhin unter dem Deckmantel von Service-Angeboten für kleine Unternehmen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 23. Juni 2022 konnte die Blue GmbH in einem anderen Fall nicht nachweisen, dass sie einen Dienstleistungsvertrag wirksam abgeschlossen hatte. In dem Fall ging es um einen Tierarzt, dessen Ehefrau angeblich telefonisch einen Auftrag erteilt hatte. Das Gericht wies die Klage ab, da die vorgelegten Beweise nicht ausreichend waren.
Die Verbraucherzentrale warnt Verbraucher:innen vor solchen Telefonbetrügereien. Oft drängen Anrufer dazu, am Telefon „Ja“ zu sagen, indem sie Fragen stellen, die darauf abzielen, unbewusste Zustimmung zu erhalten. Nach dem Anruf folgen dann unerwartete Rechnungen oder Vertragsunterlagen, die die vermeintliche Zustimmung als Basis nutzen.
Verbraucher sollten darauf achten, solche unberechtigten Forderungen nicht einfach zu akzeptieren. Die Verbraucherzentrale stellt Tipps zur Verfügung, um solche Betrugsversuche zu vermeiden, etwa durch das Stellen von Fragen in ganzen Sätzen oder das Führen von Notizen über die Anrufer.
Ralf Schuster und seine Frau haben beschlossen, die Öffentlichkeit über ihre Erfahrungen zu informieren, um andere vor ähnlichen Erlebnissen zu warnen. Ihr Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und sich gegen telefonische Abzocke zur Wehr zu setzen.