
Altkanzler Gerhard Schröder bleibt der Zugang zu einem eigenen Büro im Deutschen Bundestag verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht wies seine Klage in dritter Instanz zurück und stellte fest, dass Verwaltungsgerichte nicht zuständig seien, um über Schröders Anliegen zu entscheiden. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handele, die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klären sei. Dies berichtete unter anderem ZVW.
Im Mai 2022 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, Schröders Büro stillzulegen, da keine fortdauernden Verpflichtungen aus seiner früheren Tätigkeit wahrgenommen würden. In den Vorinstanzen war Schröder ebenfalls gescheitert; das Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg sah keinen rechtlichen Anspruch auf ein Büro und auch nicht auf Personal. Die Klage wurde nun endgültig abgewiesen, und die Richter folgten dem Urteil der Vorinstanz, mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 16.24, welches als rechtlich richtig erachtet wurde. Die Entscheidung über einen möglichen weiteren Rechtsweg, möglicherweise beim Bundesverfassungsgericht, steht noch aus, da Schröders Anwälte dies derzeit erwägen, wie RND bestätigt.
Rückblick auf Schröders Büro
Gerhard Schröder hatte zuvor die Unterstützung eines Büros im Bundestag beansprucht, was ihm letztlich jedoch verwehrt bleibt. Zuletzt verfügte er über sieben Räume im Bundestag und fünf Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr flossen für Schröders Büro insgesamt 407.000 Euro aus der Staatskasse. Diese Summe ist Teil einer größeren finanzielle Unterstützung, die seit 2016 über drei Millionen Euro erreichte, obwohl viele Stellen in seinem Büro unbesetzt waren, da Mitarbeiter nach dem russischen Überfall auf die Ukraine kündigten. Die Vorgaben für die Büroausstattung von Altkanzlern wurden von der Ampelkoalition neu geregelt, was zur aktuellen Situation führte, dass ehemalige Kanzler nur noch fünf Mitarbeiter haben sollten, wie es unter dem amtierenden Kanzler Olaf Scholz festgelegt wurde, wie Tagesschau erläutert.
Trotz des Verlusts seines Büros bleiben Schröders Ruhegehalt und der Personenschutz jedoch unberührt. Ehemalige Kanzler haben versorgungsrechtliche Ansprüche, die sich aus ihrer Zeit im Bundestag und anderen politischen Ämtern ergeben. Während Angela Merkel zum Beispiel monatliche Altersbezüge von etwa 15.000 Euro sowie neun Mitarbeiter mit Gehältern bis zu 10.000 Euro erhält, wurde Schröder die Notwendigkeit zur Fortführung seines Büros abgesprochen, da er angeblich keine relevanten Aufgaben mehr wahrnimmt. Dies wirft die Frage auf, ob und wie die gesetzlichen Regelungen zu Anspruch und Zuteilung von Büros für Altkanzler angepasst werden müssen.