GesellschaftGöppingenStatistiken

Bezahlkarte für Flüchtlinge in Göppingen: Herausforderung oder Lösung?

Im Landkreis Göppingen wurde am 1. März 2025 eine Bezahlkarte für Flüchtlinge eingeführt. Diese Regelung soll den Zugang zu finanziellen Leistungen vereinfachen, steht jedoch vor Herausforderungen.

Im Landkreis Göppingen wird seit dem 1. März 2025 eine neue Bezahlkarte für Flüchtlinge eingeführt. Diese Maßnahme folgt auf eine Gesetzesreform des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 16. Mai 2024 in Kraft trat und sich zum Ziel gesetzt hat, die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für Geflüchtete zu modernisieren. Schwäbische Post berichtet, dass die Bezahlkarte nur für neu ankommende Flüchtlinge gilt, während bereits in bestehenden Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Personen nach wie vor Bargeld oder Sachleistungen erhalten.

Die Einführung der Bezahlkarte bringt einige Herausforderungen mit sich. So können Asylbewerber monatlich maximal 50 Euro bar abheben; für alle weiteren Zahlungen ist die Karte nötig. Viele lokale Geschäfte, insbesondere Sozialläden wie Tafeln oder Kleiderkammern, akzeptieren jedoch keine Kartenzahlungen, was die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft zusätzlich erschwert.

Rückgang der Flüchtlingszahlen

Im Gegensatz zur allgemeinen Wahrnehmung ist die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge im Landkreis Göppingen im Jahr 2024 signifikant gesunken. Laut den aktuellen Statistiken sank die Zahl der Neuzugänge in Gemeinschaftsunterkünften von 2520 im Jahr 2023 auf lediglich 1293 im Jahr 2024. Destatis weist zudem darauf hin, dass die Anzahl der Menschen, die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen haben, 2282 betrug, was etwa 250 weniger ist als die Neuzugänge.

Landrat Edgar Wolff hat in diesem Zusammenhang die unzureichende finanzielle Unterstützung des Landes kritisiert, die dem Landkreis jährlich etwa eine Million Euro entgeht. Er hebt hervor, dass trotz der sinkenden Neuzugänge die Zahl der Unterkünfte im Landkreis zugenommen hat. Ende 2024 gab es 41 Unterkünfte mit insgesamt 2755 Plätzen, im Vergleich zu nur 26 Unterkünften mit 875 Plätzen Ende 2021.

Platz- und Leistungsbedingungen

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die gesetzliche Regelung zur Wohnfläche pro Flüchtling. Die Ausnahmeregelung für den Platzbedarf wurde aufgehoben. Künftig haben Flüchtlinge wieder Anspruch auf mindestens 7 Quadratmeter pro Kopf, was eine signifikante Verbesserung gegenüber den bisherigen 4,5 Quadratmetern darstellt. Diese neue Regelung gilt sofort für Neuunterkünfte und ab dem 1. Januar 2027 für bestehende Einrichtungen.

Die Einführung der Bezahlkarte ist auch Teil einer umfassenden Reform, die den Kommunen und Ländern mehr Flexibilität in der Leistungserbringung gewährt. Bundesregierung hebt hervor, dass die Umstellung auf diese digitale Zahlungsform auch Vorteile für die Verwaltungen mit sich bringt. So soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden, während zugleich sichergestellt wird, dass Gelder nur im Inland ausgegeben werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Referenz 1
www.schwaebische-post.de
Referenz 2
www.bundesregierung.de
Referenz 3
www.destatis.de
Quellen gesamt
Web: 14Social: 23Foren: 79