Frommern

Streit um Zirkus in Frommern: Totalschaden oder nur 32 Euro?

In Frommern sorgt der Zirkuschef Diego Bügler für Aufsehen, nachdem die Ortschaftsverwaltung Bedenken hinsichtlich der Auftritte äußerte. Streit um Tierhaltung, Kosten und Aufräumarbeiten – was steckt wirklich dahinter?

Der Zirkus von Diego Bügler hat in den vergangenen vier Jahren in Frommern wiederholt Auftritte gehabt, doch ein aktueller Streit über Aufräumarbeiten und angebliche Schäden sorgt für Unruhe. In einer Sitzung des Ortschaftsrats äußerte die Verwaltung Besorgnis über die Situation, was Bügler zurückweist. Er betont, dass der Zirkus immer Tiere dabei hatte und die Behauptung, er dürfe nur ohne Tiere auftreten, unbegründet sei. Zudem äußert Bügler, dass er in der Vergangenheit keine Unterstützung bei den Aufräumarbeiten erhalten habe, während er gleichzeitig um Verständnis für Verzögerungen wegen eines Trauerfalls in der Familie warb.

Die Aufräumarbeiten beinhalten das Entfernen von Dung und das Ausstreuen von Grassamen, was die Verwaltung auf einen hohen vierstelligen Betrag an Wiederherstellungskosten schätzt. Diese Schätzung wird von Bügler als „Unsinn“ bezeichnet. Laut seinen Angaben beliefen sich die tatsächlichen Kosten für die Grassamen auf lediglich 32 Euro, während der Dünger kostenlos war. Verständigung über die Missverständnisse konnte schließlich in einem Gespräch mit dem Ortsvorsteher Stephan Reuß erzielt werden. Bügler hofft, dass der Zirkus auch in Zukunft wieder in Frommern auftreten kann.

Tierschutz im Zirkus: Ein komplexes Thema

Der Tierschutz im Zirkus ist eine Herausforderung, die zunehmend in den Fokus rückt. Die häufigen Ortswechsel sowie der Transport der Tiere stellen besondere Anforderungen an deren Haltung und Ausbildung. Ein umfassendes Konzept zum Tierschutz bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das zahlreiche Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes ins Leben gerufen hat. Dazu gehören unter anderem die Herausgabe von Zirkusleitlinien und die Erlass der Zirkusregisterverordnung.

Die Zirkusleitlinien und das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren dienen nicht nur als Orientierung für Zirkusbetreiber, sondern auch für die Überwachungsbehörden, um sicherzustellen, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird. Vor der Einführung der Zirkusregisterverordnung hatten die Behörden Schwierigkeiten, verlässliche Informationen über die Zirkusse und ihre tierschutzrechtlichen Erlaubnisse zu erhalten. Diese neue Regelung bündelt nun die relevanten Informationen in einer zentralen Datenbank der Länder, was eine bessere Nachverfolgbarkeit und Kontrolle ermöglicht.

Mindestsstandards und Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz fordert, dass Tiere artgerecht ernährt, gepflegt und untergebracht werden müssen. Die Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben wurden bereits am 4. August 2000 erstellt. In diesen Leitlinien wird betont, dass besondere Umstände bei der Beurteilung von Tierhaltungen in Zirkussen berücksichtigt werden müssen. Nur Tiere, die regelmäßig beschäftigt werden und deren Bedürfnisse erfüllt sind, sollten im Zirkus gehalten werden.

Die Richtlinien legen fest, dass Tiergehege nicht immer den Anforderungen des Säugetiergutachtens in vollem Umfang genügen müssen, solange die Tiere regelmäßig beschäftigt sind. Für andere Tierarten, wie Reptilien und Haushunde, gelten gesonderte Vorschriften. Somit ist der Tierschutz im Zirkus ein vielschichtiges Thema, das sowohl die Tierhaltung als auch die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen umfasst.

Referenz 1
www.schwaebische.de
Referenz 2
www.bmel.de
Referenz 3
www.bmel.de
Quellen gesamt
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