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Weinstein vor Gericht: Der MeToo-Prozess geht in die nächste Runde!

Harvey Weinstein steht erneut vor Gericht wegen schwerer sexueller Übergriffe. Der Prozess beginnt am 22. April 2024, nachdem der vorherige Schuldspruch 2020 aufgehoben wurde. Im Fokus stehen die Vorwürfe von Mimi Haleyi und Jessica Mann sowie neue Reformen im Sexualstrafrecht.

Harvey Weinstein steht erneut vor Gericht. Diesmal wird er wegen schwerer sexueller Übergriffe angeklagt. Der Schuldspruch, den er 2020 erhalten hatte, wurde im April 2024 von einem Berufungsgericht in New York aufgehoben, nachdem die Richter schwerwiegende Verfahrensfehler festgestellt hatten. Besonders bemängelten sie die Zulassung von nicht-anklagebezogenen Zeugenaussagen, die während des ersten Prozesses vorgebracht wurden.

Weinstein, der 23 Jahre Haft wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung absitzen sollte, sieht sich nun erneut mit den Vorwürfen von Mimi Haleyi und Jessica Mann konfrontiert. Zudem wird ein weiterer Fall aus dem Jahr 2006 erneut verhandelt. Die Jury-Auswahl für den neuen Prozess beginnt am 15. April 2024, während die Eröffnungsplädoyers für den 22. April 2024 geplant sind. Laut Remszeitung könnte dieser Prozess bis zu fünf Wochen andauern.

Verfahren und Gesundheitszustand

Weinstein hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und seine Anwälte betonen, dass die sexuellen Kontakte einvernehmlich gewesen seien. Dabei dürfen keine der Zeuginnen, die beim ersten Prozess ausgesagt hatten, im neuen Verfahren erneut auftreten. Der Richter hat zudem bestimmte Begriffe wie „Überlebende“ und „Gewalt“ im Prozess untersagt.

Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Freisprüche aus dem Jahr 2020 im neuen Verfahren nicht wieder verhandelt werden dürfen. Trotz der Aufhebung des Urteils bleibt Weinstein in Haft, da er 2023 in Los Angeles zu weiteren 16 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Sein Gesundheitszustand ist angeschlagen; er leidet unter Bluthochdruck, Herzproblemen und Diabetes, und wurde zuletzt wegen Leukämie behandelt.

Gesellschaftlicher Kontext und Reformen

Die Vorwürfe gegen Weinstein haben die #MeToo-Bewegung ausgelöst, die eine umfassende öffentliche Debatte über sexuelle Übergriffe angestoßen hat. In diesem Kontext wurden bedeutende Reformen im Sexualstrafrecht gefordert. Der öffentliche Druck führte 2016 zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts, das neue Tatbestände wie „Sexuelle Belästigung“ und „Upskirting“ einführte. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde implementiert, was bedeutet, dass sexueller Kontakt ohne eindeutige Zustimmung strafbar ist. Diese Maßnahmen sollen Opfern von sexueller Gewalt mehr Geltung sowie den Schutz und die Strafen für Täter verbessern, wie Rechtsanwalt Nierfeld beschreibt.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die argumentieren, die neuen Gesetze gehen entweder zu weit oder nicht weit genug, und die Umsetzung der Maßnahmen sei oft schwierig. Richter sind mittlerweile sensibilisierter im Umgang mit Fällen sexueller Gewalt, was sich in ihren Urteilen niederschlägt. Dennoch bleibt abzuwarten, wie diese Reformen in der Praxis wirken und ob weitere Anpassungen nötig sein werden. Der Druck der Öffentlichkeit hat jedoch dazu beigetragen, dass sexuelle Übergriffe stärker geächtet werden und den Opfern mehr Gehör geschenkt wird.

Referenz 1
www.remszeitung.de
Referenz 3
www.rechtsanwalt-nierfeld.de
Quellen gesamt
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