
Im bayerischen Wolfratshausen sorgt ein langwieriger Rechtsstreit um drei illegal errichtete Einfamilienhäuser am Isarspitz für Aufregung und Diskussionen in der Gemeinde. Der Bezirksgerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass für die mehr als acht Jahre alten Gebäude keine nachträgliche Baugenehmigung erteilt werden kann. Bauherr und Eigentümerin der Immobilien, die als Schwarzbauten gelten, fordert den Abriss, der allerdings weiterhin ungewiss bleibt, da Verwaltungsverfahren noch anhängig sind.
Die Beseitigung der Häuser wurde bereits im Januar 2023 durch das Landratsamt angeordnet, nachdem festgestellt wurde, dass die Bauweise gravierenden Abweichungen von der ursprünglichen Genehmigung entspricht. So wurden unrechtmäßige Aufschüttungen vorgenommen, und anstelle der genehmigten Carports wurden Doppelgaragen errichtet. Nach Fertigstellung wurden die Gebäude an drei Familien vermietet, die nun vor der Herausforderung stehen, eine neue Bleibe zu finden. Besonders betroffen ist die 18-jährige Tochter eines Mieters, die in einem Interview ihre Resignation äußert und Zweifel hat, ob noch etwas unternommen werden kann, um die Situation zu ändern.
Gerichtsentscheidung und zukünftige Schritte
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Entscheidung des Landratsamts, keine nachträgliche Genehmigung zu erteilen, bekräftigt. Mit einem festgelegten Datum zum Abriss sind die Eigentümer jedoch vorerst nicht konfrontiert, da die Frist zur Beseitigung noch nicht gestartet ist. Der Landrat Josef Niedermaier bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als Bestätigung der Vorgehensweise seiner Behörde. Im Juli 2025 wird der Fall in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags behandelt, wobei der Bauträger den Fall auch dorthin gebracht hat.
Die Beseitigung der Schwarzbauten wirft Fragen auf, die die Balance zwischen rechtlichen Vorgaben und sozialer Verantwortung berühren. Es wird diskutiert, ob ein Kompromiss geschaffen werden könne, der den Wohnraum erhält, aber gleichzeitig auch rechtliche Konsequenzen für den Bauherrn nach sich zieht. Ein solches Vorgehen könnte jedoch rechtlich problematisch sein, da die geltenden Gesetze nicht durch solche Vereinbarungen umgangen werden dürfen.
Rechtslage und Nachbarschaftsrecht
Die Situation in Weidach macht deutlich, wie wichtig es ist, sich über das Baurecht zu informieren. Schwarzbauten, also Gebäude ohne erforderliche Baugenehmigung, können erhebliche Unannehmlichkeiten sowohl für Bauherren als auch für Nachbarn mit sich bringen. Häufig handelt es sich dabei um Anbauten, Garagen, Gartenhäuser oder sogar Wohnraumerweiterungen.
Die rechtlichen Schritte, um gegen Schwarzbauten vorzugehen, sind klar definiert: Ein einvernehmliches Gespräch mit dem Nachbarn sollte stets der erste Schritt sein. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, kann eine formelle Beschwerde bei der Baubehörde eingereicht werden. Im schlimmsten Fall können rechtliche Maßnahmen gegen den illegalen Bau erforderlich werden, wie beispielsweise ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch.
Unwissenheit schützt in der Regel nicht vor den rechtlichen Folgen eines Schwarzbaus, und betroffene Nachbarn sollten sich ihrer Rechte bewusst sein. Ein Anwalt für öffentliches Baurecht kann dabei helfen, die Rechte zu wahren und geeignete Schritte einzuleiten, um die Situation zu klären.
Die Entwicklungen rund um die drei Einfamilienhäuser werden weiterhin aufmerksam verfolgt, sowohl von den direkt Betroffenen als auch von der allgemeinen Öffentlichkeit in Wolfratshausen. Die kommenden Monate könnten entscheidend für den weiteren Verlauf der Ereignisse sein. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Mieter und die Eigentümerin der Schwarzbauten mit der aktuellen Rechtslage umgehen werden.
Merkur berichtet über die Hintergründe und die anhaltenden Schwierigkeiten, während BR die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen auf die betroffenen Mietfamilien beleuchtet. Weitere Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Schwarzbauten sind auf anwalt.de zu finden.