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Demokratie live: Uni Paderborn wählt – seien Sie dabei!

Am 26. Mai 2025 starten die Wahlen an der Universität Paderborn: Gewählt werden Senat, Fakultätsräte und das Studierendenparlament. Informationen zur elektronischen Stimmabgabe sind online verfügbar.

Am 9. April 2025 rückt die Wahlzeit für die Studierenden und Angehörigen der Universität Paderborn näher. Der Wahlzeitraum erstreckt sich vom 26. Mai, 9.30 Uhr, bis zum 2. Juni, 12 Uhr. In dieser Zeit sind die wahlberechtigten Mitglieder der Universität aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben und entscheidende Positionen zu wählen

Die Wahlen umfassen die Besetzung verschiedener Gremien, darunter der Senat, die Fakultätsräte der fünf Fakultäten sowie das Studierendenparlament (StuPA) und direkt wählbare Fachschaftsorgane wie Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte. Eine transparente Wahlbekanntmachung ist digital einsehbar, und die Einreichung der Wahlvorschläge erfolgt vom 8. bis 25. April, 12 Uhr, im Wahlamt B3.246. Der Wahlvorschlagsformular steht auf den Webseiten der Universität zur Verfügung. Die Durchführung der Wahlen geschieht über ein elektronisches Wahlsystem.

Wichtige Informationen zur Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt bequem über das IMT-Serviceportal der Universität Paderborn. Ein gewohnter Ablauf führt die Wählenden durch den Prozess: Zunächst müssen sie sich im Portal einloggen, anschließend auf „Zum Wahlportal“ klicken, das ab Wahlbeginn verfügbar ist. Nach Bestätigung der „eidesstattlichen Versicherung“ geht es weiter zur Stimmabgabe. Hier treffen die Wählenden ihre Entscheidungen, überprüfen diese und geben sie verbindlich ab. Eine automatische Bestätigung der Stimmabgabe rundet den Prozess ab, und das IMT-Serviceportal kann nach der Abgabe erneut aufgerufen werden, um sich abzumelden.

Die Wahlen in der Studierendenschaft finden jährlich statt und umfassen nicht nur das StuPA, sondern auch die Fachschaftsvertretungen sowie die Fachschaftsräte, sofern sie nicht durch Vollversammlungen gewählt werden. Für Studierende, die Hilfe bei der Wahlentscheidung benötigen, steht der „StuPa-O-Mat“ zur Verfügung, der sie bei ihren Entscheidungen unterstützt.

Rechtlicher Rahmen der Online-Wahlen

Die Durchführung von Online-Wahlen an Hochschulen ist durch das Hochschulrecht geregelt, welches Landesrecht ist und somit von Bundesland zu Bundesland variiert. Fast alle Bundesländer bieten eine rechtliche Grundlage für die Durchführung elektronischer Wahlen an Hochschulen, erlaubt durch die Satzungsautonomie der Hochschulen. In Thüringen stellte das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2013 fest, dass für Online-Wahlen keine explizite Ermächtigung im Landeshochschulgesetz erforderlich ist. Hochschulen können ihre eigenen Wahlordnungen erlassen, basierend auf allgemeinen Ermächtigungsnormen in den Landeshochschulgesetzen.

Das Beispiel aus Baden-Württemberg zeigt, dass das Landeshochschulgesetz Regelungen zur elektronischen Übermittlung in Wahlangelegenheiten zulässt. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg hat bestätigend erklärt, dass Online-Wahlen zulässig sind. Zudem wurde von den obersten Verwaltungsgerichten die Möglichkeit hervorgehoben, durch Online-Wahlen die Wahlbeteiligung zu steigern.

Lediglich in Bayern gibt es noch Einschränkungen, da Wahlen dort durch Rechtsverordnungen geregelt werden und derzeit nur persönliche Stimmabgaben sowie Briefwahl zulässig sind. Dennoch hat ein geändertes Hochschulgesetz in Bayern seit Frühjahr 2020 auch Regelungen für Wahlen über Grundordnungen ermöglicht.

Insgesamt zeigen diese Aspekte, dass die rechtlichen und praktischen Anforderungen an professionelle Online-Wahlsysteme weitgehend erfüllt werden können. Alle Informationen können sich jedoch im Zuge von Rechtsprechungsänderungen und Gesetzesnovellen ändern, weshalb es ratsam ist, regelmäßig zu überprüfen, ob die Informationen aktuell sind.

Weitere Details zu den bevorstehenden Wahlen an der Universität Paderborn sind auf den offiziellen Webseiten Uni Paderborn sowie dem Studierendenparlament zu finden. Unterstützende Informationen zur rechtlichen Grundlage von Online-Wahlen an Hochschulen können unter Polyas abgerufen werden.

Referenz 1
www.uni-paderborn.de
Referenz 2
stupa.uni-paderborn.de
Referenz 3
www.polyas.de
Quellen gesamt
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