
Die Stadt Speyer investiert monatlich nahezu 125.000 Euro in die Schülerbeförderung, um den rund 7.769 Schülern an den ortsansässigen Schulen eine sichere Anreise zu ermöglichen. Viele dieser Schüler sind auf die öffentlichen Busse angewiesen, um ihre Schulen im Stadtgebiet sowie in den angrenzenden Regionen zu erreichen. Zu den relevanten Buslinien zählen unter anderem die Linien 075 und 752, die diese wichtigen Verbindungen sicherstellen. Dennoch gibt es derzeit Berichte über überfüllte Busse und Schwierigkeiten im Schülertransport, die von Eltern und Schülern immer wieder angesprochen werden. Die Schulträger sind in Rheinland-Pfalz verpflichtet, die Schülerbeförderung sicherzustellen, wobei die Bedingungen von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden.
Bei der Schülerbeförderung wird zwischen verschiedenen Regelungen und Bedingungen differenziert. In Speyer ist es so, dass die Fahrtkosten übernommen werden, wenn der Fußweg zur zuständigen Schule länger als 4 Kilometer ist. Dies betrifft besonders Schüler, die die Gymnasien besuchen und deren erste Fremdsprache sie auf direktem Wege zum Unterricht bringt. Auch Schüler aus Baden-Württemberg haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Kosten, können jedoch einen Bezuschussungsantrag bei den örtlichen Behörden stellen, was zeigt, wie unterschiedlich die gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern sind.
Regelungen zur Schülerbeförderung
Eltern sollten darauf achten, dass bei einem Wohnort- oder Schulwechsel ein Neuantrag für die Schülerbeförderung erforderlich ist. Zudem muss bei Schulabgang eine entsprechende Mitteilung erfolgen. Die Antragsformulare für Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 müssen normalerweise nur beim Wechsel in die Klassstufe 5 gestellt werden und sind dann für die gesamte Sekundarstufe I gültig. Bei den höheren Klassenstufen, speziell von 11 bis 13, sind die Anträge einkommensabhängig und müssen jedes Jahr neu eingereicht werden.
- Realschule plus Burgfeldschule (kooperativ)
- Realschule plus Siedlungsschule (integrativ)
- Realschule plus Nikolaus-von-Weis (kooperativ)
- Edith-Stein-Realschule
- Integrierte Gesamtschule Georg-Friedrich-Kolb
- Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium
- Hans-Purrmann-Gymnasium
- Gymnasium am Kaiserdom
- Edith-Stein-Gymnasium
- Nikolaus-von-Weis-Gymnasium
- Johann-Joachim-Becher-Schule (Berufsbildende Schule)
Die gesetzlichen Grundlagen für die Schülerbeförderung in Rheinland-Pfalz sind in verschiedenen Paragraphen des Schulgesetzes und der Privatschulgesetze verankert. Der § 69 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz und der § 33 des Privatschulgesetzes spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Bei der Schülerbeförderung können auch regionale Faktoren, wie Wetterbedingungen und die Art der Busverbindungen, zu Wartezeiten führen. In der Regel müssen Eltern damit rechnen, dass ihre Kinder bis zu 30 Minuten auf die Busse warten müssen, was in ländlichen Gebieten aufgrund der oft geringen Verfügbarkeit zusätzlicher Busse noch verstärkt wird. Bei Schwierigkeiten sollte der direkte Kontakt zur Schule gesucht werden.
Insgesamt zeigt sich, dass die Schülerbeförderung in Speyer und darüber hinaus ein komplexes Thema ist, das von verschiedenen Faktoren und Regelungen beeinflusst wird. Eltern wird geraten, sich über die Ansprüche und Möglichkeiten im Klaren zu sein, vor allem wenn es um die finanzielle Unterstützung und die Einhaltung von Fristen für Anträge geht.