
Heute, am 18. März 2025, hat das ungarische Parlament in Budapest die jährlichen Pride-Paraden verboten. Dieser Beschluss wurde mit 137 Ja- und 27 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Gesetzesvorschlag stammt von der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban, die bereits im Februar angedeutet hatte, dass die Organisatoren der Paraden sich nicht um den Umzug kümmern sollten. Das Plenum verfügt über insgesamt 199 Abgeordnete, und die Abstimmung wurde von Protesten der Oppositionspartei Momentum begleitet, deren Mitglieder Rauchbomben im Plenarsaal zündeten. Die Sitzung musste daraufhin unterbrochen werden, um den Raum zu lüften.
In Budapest demonstrierten mehr als tausend Menschen gegen den Gesetzesbeschluss. Dies führte dazu, dass eine Donaubrücke vorübergehend für den Verkehr geschlossen wurde. Die neuen Regelungen sind eine Ergänzung des bestehenden Versammlungsgesetzes und sollen das sogenannte Kinderschutzgesetz nicht verletzen. Verstöße gegen das Verbot werden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Forint (ca. 500 Euro) bestraft werden. Zudem ist die Identifizierung von Teilnehmern bei zukünftigen Verstößen mittels Gesichtserkennungssoftware geplant.
Gesetzliche Grundlagen und gesellschaftliche Auswirkungen
Das Verbot der Pride-Paraden wird nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt, wird aber in den Debatten des Parlaments klar umrissen. Seit 2021 regelt ein als Kinderschutzgesetz bezeichnetes Gesetz den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Informationen über nicht heterosexuelle Lebensformen. Orbans Regierung plant zusätzlich eine Verfassungsänderung, die eine klare Definition von Geschlechtern verlangt, wobei nur Männer und Frauen anerkannt werden sollen. Non-binäre Menschen werden nicht berücksichtigt. Diese Entwicklung ist Teil der ungarischen Verfassung, die seit Dezember 2020 festlegt, dass eine Mutter nur eine Frau und ein Vater nur ein Mann sein kann.
Die Situation in Ungarn steht im Kontext einer breiteren Diskussion über die Rechte von LGBTIQ-Personen in der Europäischen Union. Das Europäische Parlament hat sich mehrfach mit den Diskriminierungen auseinandergesetzt, die gleichgeschlechtlichen Paaren und Regenbogenfamilien begegnen. Es wird auf die Europäische Menschenrechtskonvention verwiesen und eine Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ-Personen bis 2025 begrüßt. Die EU soll gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierung vorgehen, um sicherzustellen, dass das Recht auf Privatsphäre und Familienleben ohne Diskriminierung gewahrt bleibt.
Aktuelle Herausforderungen
Eine Studie des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments zeigt, dass Regenbogenfamilien weiterhin mit erheblichen Hindernissen bei der Freizügigkeit konfrontiert sind. Insbesondere Transgender-Eltern verlieren häufig beim Grenzübertritt rechtliche Bindungen zu ihren Kindern, wenn deren Ausweispapiere nicht anerkannt werden. Daher wird gefordert, dass Geburtsurkunden in allen Mitgliedstaaten unabhängig vom Geschlecht der Eltern anerkannt werden. Auch das Recht auf Familienrechte für Regenbogenfamilien muss in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet werden.
Das aktuelle Verbot in Ungarn verdeutlicht die besorgniserregenden Entwicklungen in Bezug auf die Rechte von LGBTIQ-Personen und die Notwendigkeit, den rechtlichen Schutz auf europäischer Ebene zu verstärken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen vor der Herausforderung, gegen die wachsende Diskriminierung und den Verlust von Rechten für LGBTIQ-Personen innerhalb der Union anzugehen.