Biberach

Grundsteuer-Revolution in Biberach: Eigentümer müssen deutlich mehr zahlen!

Die Stadt Biberach erhöht die Grundsteuer für Eigentümer ab 2025 erheblich. Erfahren Sie alles über die erforderliche Reform, neue Berechnungsmodelle und die Auswirkungen auf die Bürger.

Die Stadt Biberach steht vor einem tiefgreifenden Wandel in der Grundsteuerberechnung, der ab 2025 in Kraft tritt. Dies geschieht im Rahmen der Grundsteuerreform, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 notwendig wurde. Die alte Berechnungsmethode wurde als verfassungswidrig erachtet, was eine umfassende Neugestaltung erforderlich machte. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, da sie zur Finanzierung von Schulen, Kindergärten und Infrastruktur dient. In Biberach müssen sich Eigentümer nun auf erhebliche Änderungen einstellen.

Die Veränderungen in Biberach im Detail: Im Stadtteil Bachlangen wird die Grundsteuer von 210 Euro auf 368 Euro erhöht. Während Eigentümer im Gebiet Gigelberg fortan 664 Euro statt vorher 164 Euro zahlen müssen. Diese drastischen Erhöhungen haben bereits zu zahlreichen Reaktionen geführt, wie Kämmerin Margit Leonhardt bestätigt. Die Stadt Biberach hat die Änderungen detailliert in ihrem Mitteilungsblatt und auf ihrer Internetseite bekannt gegeben und bietet einen Online-Grundsteuerrechner an, um den betroffenen Eigentümern die individuelle Steuerhöhe zu ermitteln.

Informationsbereitstellung und Unterstützung

Um die Bürger zu unterstützen, hat die Stadt etwa 12.700 Bescheide über die Grundsteuer B verschickt. Davon erhalten 5.400 Eigentümer Bescheide mit höherer Steuer, während 7.300 eine niedrigere Steuer zahlen müssen. Darüber hinaus gibt es eine Telefon-Hotline, die ab Januar 2025 unter der Nummer 07351/3595999 erreichbar ist, um Fragen zur Reform zu klären. Schriftliche Anfragen können ab dem 1. Dezember 2024 per E-Mail an Grundsteuer@Biberach-Riss.de gesendet werden. Die Grundsteuerberechnung ist zudem auf der Internetseite der Stadt einsehbar.

Die neue Berechnungsmethode basiert auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, anstelle von Wohn- oder Nutzfläche oder der Ausstattung des Gebäudes. Dies bedeutet, dass größere Grundstücke in guten Lagen tendenziell höhere Grundsteuerzahlungen leisten müssen, unabhängig von der Art der Bebauung. In Biberach wurde der aktuelle Hebesatz auf 275 Prozentpunkte festgelegt. Dabei bleibt zu beachten, dass die Kommune „aufkommensneutral“ bleiben möchte, was bedeutet, dass insgesamt nicht mehr Grundsteuer eingenommen werden soll als zuvor. Trotz dieser Vorgabe wird jedoch ein Rückgang der Einnahmen um 600.000 Euro im Vergleich zu 2024 prognostiziert, was die Stadt vor finanzielle Herausforderungen stellt.

Kritik und Herausforderungen

Trotz der umfangreichen Reform entschuldigen sich nicht alle Eigentümer. Der SPD-Kreisvorsitzende Simon Özkeles hat die Reform scharf kritisiert und auf die negativen Auswirkungen für viele Grundstückseigentümer hingewiesen. Die neuen Bescheide, die ab Januar 2025 versandt werden, können von den Eigentümern auf ihre Richtigkeit geprüft werden und bei Unstimmigkeiten besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen fehlerhafte Messbescheide einzulegen. Der Druck auf die Verwaltung wächst, da die Reform in Regionen mit hohen Grundstückspreisen, insbesondere für Einfamilienhäuser, zu einem Anstieg der Grundsteuer führen könnte.

Diese Reform ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets, das der Deutsche Bundestag am 18. Oktober 2019 verabschiedete. Der neue Ansatz sieht vor, dass die Bewertung von Grundstücken in eine moderne Berechnungsmethode umgewandelt wird, die rückblickend ungenaue Werte durch aktuelle Bodenrichtwerte ersetzt. Zukünftig werden die Städte und Gemeinden auch die Hauptverantwortung für die Festlegung ihrer individuellen Hebesätze haben, wodurch sie weiterhin auf regionale Gegebenheiten reagieren können.

Die Grundsteuerreform wird also ein zentrales Thema für die kommenden Jahre sein. Die Stadt Biberach ist gefordert, die Kommunikation zu intensivieren und die betroffenen Eigentümer transparent über die bevorstehenden Änderungen und deren Konsequenzen zu informieren.

Referenz 1
www.schwaebische.de
Referenz 2
www.biberach-riss.de
Referenz 3
www.bundestag.de
Quellen gesamt
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