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Empörung über Baumfällungen: Stadt Biberach unter Druck!

Anita Sachs kritisiert die Fällung sieben alter Bäume an der Gaisentalstraße in Biberach. Ihre Baumschutzinitiative fordert mehr Transparenz und Schutz für städtische Grünbestände.

In Biberach sorgt die Fällung von sieben alten Bäumen an der Gaisentalstraße für Aufregung. Anita Sachs, eine der Betroffenen, zeigt sich verärgert über die Entscheidung der Stadtverwaltung, diese gesunden Bäume Ende Dezember zu fällen. Unter den gefällten Bäumen befanden sich vier Eschen, die zwischen 155 und 185 Jahren alt waren. Diese Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsstrategie, die im kommende Herbst/Winter 2024/25 den Fällungen weiterer 150 Bäume vorsieht, was unter dem Durchschnitt der letzten Jahre liegt.

Um gegen die Fällungen vorzugehen, hat Sachs gemeinsam mit anderen Privatpersonen eine Baumschutzinitiative gegründet. Diese Initiative hat zum Ziel, alte Bäume zu erhalten und Fällungen auf städtischem und privatem Boden zu verhindern. So wird auch eine städtische Baumschutzsatzung gefordert, die vermehrt Transparenz bei anstehenden Fällungen gewährleisten soll. Bereits mit der Stadtverwaltung gab es Gespräche über den Umgang mit der Baumsubstanz.

Gutachten und Gesundheitszustand der Bäume

Anfang Januar dokumentierte Sachs die nach wie vor sichtbaren Baumstümpfe und das abtransportierte Stammholz mit Fotos. Ein nachfolgendes Gutachten stellte fest, dass bei sechs der gefällten Eschen zwischen 90 und 165 Jahren keine erkennbaren Schäden vorlagen, und die Bäume keine Gefahr darstellten. Lediglich die Fällung einer Esche wurde als „eher gerechtfertigt“ bewertet, weil im Holz Verfärbungen und Risse festgestellt wurden. Das Gutachten konnte jedoch nur die Baumstümpfe vor Ort begutachten, da die Stämme bereits entfernt waren, wodurch eine abschließende Beurteilung des Stamm- oder Kronenbereichs nicht möglich war.

Die Stadtverwaltung investiert jährlich etwa 200.000 Euro in die Pflege von rund 16.000 Bäumen. Diese Investitionen, so die Stadt, sind notwendig, um sicherzustellen, dass nur Bäume gefällt werden, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Ein externer Baumkontrolleur hatte die Bäume auf Sicherheit überprüft und festgestellt, dass einige von ihnen tatsächlich sicherheitsrelevant waren, darunter auch große Eschen, die vom Eschentriebsterben und anderen Pilzbefällen betroffen waren.

Rechtlicher Rahmen und Schutzmaßnahmen

Bäume in städtischen Gebieten können durch kommunale Baumschutzverordnungen, Bebauungspläne oder den Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt sein. Geschützte Bäume dürfen ohne behördliche Genehmigung weder gefällt noch beschädigt werden. In den letzten Jahren wurde festgestellt, dass viele Bäume nicht unter diesen Schutz fallen, wobei der Ausführende bei einer drohenden Fällung eine Genehmigung vorweisen muss. Das BNatSchG gibt dabei den rechtlichen Rahmen vor und setzt internationale Abkommen in nationale Regelungen um.

Die Baumschutzinitiative plädiert für mehr Transparenz seitens der Stadtverwaltung. Insbesondere gemäß § 910 BGB dürfen über die Grundstücksgrenze wachsende Wurzeln oder Zweige geschützter Bäume nur mit Genehmigung abgeschnitten werden. Nachbarn müssen zudem das Laub dieser Bäume hinnehmen, ohne eine „Laubrente“ verlangen zu können. Diese Regelungen zeigen die Komplexität des Baumschutzrechts und dessen Bedeutung für den städtischen Raum.

Die Diskussion über die Fällungen in Biberach ist also nicht nur ein emotionales Thema für die Anwohner, sondern wirft auch Fragen zur praktischen Umsetzung von Baumschutzgesetzen und deren Einhaltung auf. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den Dialog mit der Baumschutzinitiative und der Öffentlichkeit weiterzuführen, um das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Naturschutz zu wahren.

Für weitere Informationen zur Thematik wird auf die Berichte von Schwäbische, Bund Naturschutz und Haufe verwiesen.

Referenz 1
www.schwaebische.de
Referenz 2
www.bund-naturschutz.de
Referenz 3
www.haufe.de
Quellen gesamt
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