
Am 25. März 2025 löste ein Amokalarm an den Gewerblichen Schulen in Donaueschingen um 9.33 Uhr einen umfangreichen Polizeieinsatz aus. Nach eineinhalb Stunden konnte Entwarnung gegeben werden: Es handelte sich um einen Fehlalarm. Dieser wurde jedoch nicht durch technische Defekte verursacht, sondern durch das bewusste Auslösen des Alarms. Dies berichtete die Schwäbische.
Der Polizeisprecher Daniel Brill gab an, dass die Polizei Spuren auswertet und der Tatverdacht besteht. Es wird optimistisch erwartet, dass die Verantwortlichen ermittelt werden. Das absichtliche Auslösen eines Notrufs kann nach § 145 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Es ist auch möglich, dass der Schulträger zivilrechtliche Ansprüche gegen die Person geltend macht, die den Alarm auslöste.
Kosten eines Fehlalarms
Die Kosten für den Polizeieinsatz, die durch diesen Fehlalarm entstanden sind, könnten ebenfalls vom Verursacher getragen werden. In Baden-Württemberg wird eine Gebühr von 26 Euro pro halbe Stunde je eingesetztem Beamten erhoben, wobei die Obergrenze für Kostenersatz bei 50.000 Euro liegt. Diesbezüglich zeigt die Seite Anwalt Suchservice, dass administrativ festgelegte Gebühren auch für andere Bundesländer existieren, wo sie zwischen 50 und 100.000 Euro liegen können, wenn es sich um absichtlich falsche Alarmierungen handelt.
Vor diesem Vorfall gab es bereits im zweiten Halbjahr 2024 an der Albert-Schweitzer-Schule in Villingen-Schwenningen zwei Amok-Fehlalarme, die auf Spannungsabfälle zurückzuführen waren. Um solche Spannungsabfälle in Zukunft zu vermeiden, sollen nun die Intervalle für den Batterieaustausch verkürzt werden. Das Amokalarmsystem, das von der Firma Syacon installiert wurde, kam 2009 als Reaktion auf das Attentat von Winnenden zum Einsatz und kostet jährlich rund 21.000 Euro an Wartung.
Technische Falschalarme und deren Folgen
In der Diskussion um Fehlalarme sticht besonders der Unterschied zwischen technischen und absichtlichen Falschalarmen hervor. Technische Falschalarme können durch verschiedene Faktoren wie Staub oder Temperaturschwankungen ausgelöst werden. Regelmäßige Wartung und korrekte Installation der Alarmanlagen sind notwendig, um solche Fehlalarme zu minimieren, wie auch in den Anforderungen der Forum Verlag dargelegt wird.
Es ist wichtig, zu beachten, dass wiederholte Falschalarmierungen auch dann zu Kosten führen können, wenn sie nicht absichtlich ausgelöst wurden. Die Betreiber von Brandmeldeanlagen sind für technische Falschalarme verantwortlich, nicht jedoch für absichtlich ausgelöste Alarme, die als Missbrauch eines Notrufs gelten. Hierbei können nach § 145 StGB ebenfalls erhebliche rechtliche Konsequenzen drohen.
Dieser Vorfall in Donaueschingen unterstreicht nicht nur die Risiken eines Fehlalarms, sondern auch die Kosten und Probleme, die damit verbunden sind. Angesichts der Wichtigkeit von Sicherheitsmaßnahmen in Bildungseinrichtungen bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können.