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Augsburg stoppt Schweineschlachtung: Tierschutz schlägt Alarm!

Die Stadt Augsburg hat die Schlachtung von Schweinen im dortigen Schlachthof aufgrund unzureichenden Tierschutzes und wiederholter Fehlbetäubungen untersagt. Was bedeutet das für die Branche?

Im Augsburger Schlachthof ist die Schlachtung von Schweinen derzeit untersagt. Diese Entscheidung traf die Stadt Augsburg aufgrund erheblicher Probleme bei der Betäubung der Tiere, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgestellt wurden. Laut Felicitas Allmann, der Leiterin des Augsburger Veterinäramtes, kam es zu mehrfachen Fehlbetäubungen während des Schlachtprozesses.

Bereits im Dezember 2022 kündigte der Schlachthof an, die Schweineschlachtungen aus wirtschaftlichen Gründen einstellen zu wollen. Die jüngsten behördlichen Maßnahmen wurden getroffen, nachdem das Betäubungspersonal mehrfach nachgeschult werden musste und in einem Fall einem Mitarbeiter die Sachkunde entzogen wurde, woraufhin ein Bußgeld verhängt wurde. Trotz dieser Bemühungen konnte die Behörde nicht von nachhaltigen Verbesserungen überzeugt werden, was schließlich zur Einstellung der Schweineschlachtung führte.

Tierschutzproblematik und behördliche Aufsicht

Der Verantwortliche des Schlachthofes, Georg Rauch, betonte zudem, dass die Betäubungswirkung bei der Schlachtung stets gewährleistet gewesen sei. Die Abläufe im Schlachthof wurden früher von den Kontrolleuren der Stadt akzeptiert. Klangvolle Fortschritte in der Prozessoptimierung wurden jedoch nicht erfolgreich umgesetzt, weshalb unklar bleibt, ob die Behörde in naher Zukunft die Schweineschlachtungen wieder erlauben wird.

Für den Schlachthof ist diese Entscheidung besonders schwerwiegend, da ein Drittel des Umsatzes aus der Schweineschlachtung generiert wurde, während die Rinderschlachtung, die nicht von der Anordnung betroffen ist, zwei Drittel des Umsatzes ausmacht.

Strenge gesetzliche Vorgaben und deren Durchsetzung

In Deutschland sind Schlachtunternehmen durch das Tierschutzgesetz streng reguliert. Die zuständige Behörde hat die Überwachung von Schlachteinrichtungen und Nutzierhaltungen als zentrale Aufgabe. Dies umfasst regelmäßige Kontrollen, die auf Risikoanalysen basieren. Jährlich müssen mindestens ein Drittel der Einrichtungen, in denen Tiere in Tierversuchen verwendet werden, kontrolliert werden. Die Verpflichtung zur Unterstützung der Kontrolleure ist dabei unerlässlich, so das Tierschutzgesetz, das unter anderem die Erfassung und Aufbewahrung von Kontrolldaten regelt und ausdrücklich solche Maßnahmen zur Erhöhung des Tierschutzes fordert.

Zusätzlich sind Betreiber von Schlachteinrichtungen verpflichtet, einen weisungsbefugten Verantwortlichen zu benennen, der die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sicherstellt.

In einem anderen Vorfall in Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen nach der Aufdeckung von Tierquälerei in einem Schlachthof in Elsfleth aufgenommen. Diese Vorfälle rufen nicht nur Fragen zum Tierschutz auf, sondern unterstreichen auch die Wichtigkeit transparenter Abläufe und strenger Kontrollen in der gesamten Branche. Kritik am Umgang mit Tieren in Schlachthöfen ist keineswegs neu, und die Vorgänge in Augsburg könnten als ein weiterer Weckruf für die Industrie dienen.

Die Stadt Augsburg hat deutlich gemacht, dass der Schlachthof für die Wiederaufnahme der Schweineschlachtungen sämtliche tierschutzkonformen Voraussetzungen erfüllen muss, um die Tiere vor unnötigem Leid zu schützen. Die Diskussion um den Tierschutz im Schlachthofbereich und die entsprechenden gesetzlichen Maßgaben wird auch weiterhin im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen.

Für mehr Informationen über die rechtlichen Grundlagen des Tierschutzes, siehe Gesetze im Internet.

Die Berichterstattung über die aktuellen Geschehnisse ist besonders wichtig, um das Bewusstsein für Tierschutzfragen zu schärfen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, wie es verschiedene Fälle in der Branche nahelegen, wie auch die Aninova berichtet.

Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam verfolgen.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
aninova.org
Referenz 3
www.gesetze-im-internet.de
Quellen gesamt
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