
In Deutschland liegen schätzungsweise zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf vergessenen Konten, Depots und in Bankschließfächern. Diese Gelder hätten vererbt werden sollen, wurden jedoch nicht beansprucht. Verwandte der Verstorbenen stehen daher vor der Herausforderung, mögliche Vermögenswerte zu identifizieren und zu sichern. Ruhr24 berichtet, dass es wichtig ist, nach Hinweisen auf Wertpapierdepots oder Schließfächer zu suchen, auch wenn solche Informationen nicht zwingend erforderlich sind.
Erbberechtigte können ein Nachforschungsverfahren einleiten, um unbekannte Vermögen aufzuspüren. Dabei dürfen sie sich direkt an die jeweilige Bank wenden, wenn sie über konkrete Hinweise verfügen. Meldungen über diese nachrichtenlosen Konten können auch über den Bundesverband deutscher Banken eingeholt werden, wobei dieses Verfahren kostenfrei ist. Der Bankenverband erläutert, dass die Rückverfolgung jedoch nur aktive Konten oder Schließfächer umfasst; bereits aufgelöste Konten sind nicht mehr registriert.
Nachforschungsverfahren und notwendige Nachweise
Um einen Nachforschungsantrag zu stellen, sind allerdings Nachweise erforderlich. Hierzu zählt eine Kopie des Erbscheins oder des Testaments. Ohne diese Dokumente kann die Suche nach dem Vermögen nicht rechtmäßig erfolgen. Die Erbberechtigung muss klar nachgewiesen werden, da Banken direkt mit den Erbberechtigten kommunizieren, sobald Vermögenswerte gefunden werden. Auch Anwalt.de führt aus, dass für die Kontaktaufnahme bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken spezifische E-Mail-Adressen bereitgestellt werden. Für Sparkassen lautet diese nachforschung@dsgv.de, während die Volks- und Raiffeisenbanken über www.bvr.de/Service/Kontonachforschung kontaktieren lassen.
Die Suche kann auch zusätzliche Anstrengungen erfordern. So ist es ratsam, alte Kontoauszüge oder Bankschreiben einzusehen, um Hinweise auf bestehende Vermögenswerte zu erhalten. Besonders bei vermögenden Erblassern ist es sinnvoll, auch bei Grundbuchämtern und Lebensversicherungen anzufragen. Dies zeigt sich als nützliche Maßnahme, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Vermögenswerte erfasst werden. Die Unterlagen, die für die Antragstellung benötigt werden, umfassen eine Kopie des Erbscheins oder des Testaments, die letzte Anschrift des Verstorbenen sowie die eigene Adresse des Erben.
Für private Banken in Deutschland bietet der Bundesverband deutscher Banken die Möglichkeit, Suchverfahren durchzuführen. Anfragen an diesen Verband sind ebenfalls kostenfrei und können entscheidend dazu beitragen, das finanzielle Erbe in vollem Umfang zu sichern. Bei Volks- und Raiffeisenbanken können jedoch Gebühren anfallen, und diese sollten vor der Antragstellung berücksichtigt werden.