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Arbeitspflicht für Flüchtlinge: Integration oder Überforderung im Landkreis?

Im Landkreis Oldenburg beantragt die Kreistagsgruppe FDP/Freie Wähler/UWG eine Arbeitspflicht für Geflüchtete und Bürgergeldempfänger. Der Vorschlag wird am 18. Februar im Ausschuss diskutiert.

Die Diskussion um die Arbeitsverpflichtung für Geflüchtete und Bürgergeldempfänger nimmt im Landkreis Oldenburg an Fahrt auf. Die Kreistagsgruppe FDP/Freie Wähler/UWG hat einen Antrag eingebracht, der eine Arbeitspflicht für diese Personengruppen fordert. Der Antrag zielt darauf ab, der wachsenden Unzufriedenheit in der Bevölkerung entgegenzuwirken, die sich über die vermeintlich bessere Stellung von Sozialhilfeempfängern im Vergleich zu Niedriglohnarbeitern äußert. Marion Daniel von der FDP erklärt, dass eine solche Arbeitspflicht nicht nur die Integration fördern, sondern auch die sprachlichen Fähigkeiten der Migranten verbessern könnte. Geplant ist, dass diese Themen am 18. Februar im Integrations- und Gleichstellungsausschuss im Wildeshauser Kreishaus beraten werden.

Die Arbeitsmöglichkeiten sollen dabei durch staatliche oder gemeinnützige Träger bereitgestellt werden und sollen keine regulären Jobs gefährden. Ein Beispiel für ein ähnliches Vorhaben findet sich im Saale-Orla-Kreis in Thüringen, wo Geflüchtete bereits verpflichtet sind, vier Stunden täglich gemeinnützige Tätigkeiten zu leisten. Auch die Stadt Schwerin verfolgt ähnliche Pläne und will Bürgergeldempfänger und Asylbewerber zur Erbringung von Arbeitsleistungen heranziehen.

Reaktionen und Bedenken

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oldenburg zeigt sich jedoch skeptisch gegenüber dem Antrag. Man äußert Bedenken hinsichtlich des hohen Aufwands sowie des benötigten Betreuungsbedarfs. Es wäre notwendig, Personal bereitzustellen, um die Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten. Parallel dazu wird auf die aktuellen Schwierigkeiten hingewiesen, die sich aus der Stagnation bei der Zuweisung neuer Asylbewerber ergeben.

Die Vermittlung von Bürgergeldempfängern in Arbeitsgelegenheiten gehört zu den Förderinstrumenten des kommunalen Jobcenters. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist, wie etwa der Trägersuche und den administrativen Abläufen. Laut den Regelungen müssen Asylbewerber angebotene Arbeitsstellen annehmen, andernfalls drohen Leistungskürzungen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die rechtlichen Rahmenbedingungen machen deutlich, dass Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und ohne EU-Mitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen können. Diese umfassen Grundleistungen wie Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Haushaltsgüter sowie spezielle Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Auch Kosten für Dolmetscher und andere spezielle Bedürfnisse können abgedeckt werden. Anspruch auf diese Leistungen haben Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht.

Obwohl der Zugang zu diesen Leistungen besteht, leben in Deutschland immer noch viele Migranten in prekären Verhältnissen. Etwa 20,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund waren 2018 in Deutschland ansässig, was rund einem Viertel der Gesamtbevölkerung entspricht. Trotz zahlreicher Förderprogramme ist die Arbeitslosigkeit unter Migranten weiterhin nahezu doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Migrationshintergrund. Die Bundesregierung erkennt dies als Herausforderung an und verfolgt verschiedene Strategien zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration, einschließlich des Programms „Integration durch Qualifizierung“.

Die Kernaufgaben dieser Programme sind die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie die Entwicklung interkultureller Kompetenzen. Zudem werden Deutschkurse angeboten, um die Sprachkenntnisse von Neuzugewanderten zu fördern. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu gewährleisten und die Integration nachhaltig zu fördern. Der Fokus auf die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Migranten bleibt eine zentrale Aufgabe der deutschen Integrationspolitik.

Abschließend ist zu beachten, dass die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber, die im zweiten Quartal des Jahres eingeführt werden soll, ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Gruppe ist. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Diskussionen im Kreistag verlaufen und welche Maßnahmen letztlich umgesetzt werden.

Referenz 1
www.kreiszeitung.de
Referenz 2
www.oldenburg-kreis.de
Referenz 3
www.bmas.de
Quellen gesamt
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