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Angriff auf jüdischen Studenten: Drei Jahre Haft für Gewalttäter!

Ein 24-Jähriger wurde in Berlin-Mitte wegen eines brutalen Angriffs auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Vorfall, der als antisemitischer Gewaltexzess gilt, ereignete sich im Februar 2024.

Am 18. April 2025 wurde ein 24-Jähriger in Berlin-Mitte zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, nachdem er den jüdischen Studenten Lahav Shapira im Februar 2024 brutal angegriffen hatte. Das Amtsgericht Tiergarten entschied, dass der Angeklagte Shapira während eines Streits in einer Bar mit der Faust ins Gesicht schlug und ihm ins Gesicht trat, als dieser bereits am Boden lag.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Streit über Shapiras angebliches Verhalten in einer WhatsApp-Gruppe, in der er beschuldigt wurde, propalästinensische Plakate an der Freien Universität Berlin abgerissen zu haben. Der Vorsitzende Richter betonte die Notwendigkeit der Generalprävention und machte deutlich, dass solche Straftaten nicht toleriert werden dürften. Trotz eines frühen Geständnisses des Angeklagten sahen die Richter die Schwere der Tat als gegeben an.

Schwere Verletzungen und Hintergründe

Lahav Shapira erlitt infolge des Angriffs eine komplexe Mittelgesichtsfraktur sowie eine Hirnblutung. Mehrere Operationen waren notwendig, und sein Gesundheitszustand war zunächst als „abstrakte Lebensgefahr“ eingeschätzt worden. Der Angeklagte hatte Kickbox-Erfahrung, was sich strafverschärfend auswirkte.

Obwohl der Angeklagte die antisemitische Motivation zurückwies, bezeichnete der Staatsanwalt den Vorfall als „antisemitischen Gewaltexzess“. Es gibt Hinweise darauf, dass das Gericht von einem antisemitischen Motiv ausging, auch wenn der Angeklagte dies während des Prozesses abstreitete. Er bat um Vergebung und entschuldigte sich vor dem Urteilsspruch persönlich bei Shapira.

Gesellschaftliche Relevanz

Der Angriff und das darauf folgende Urteil kommen in einer Zeit, in der die Bedrohungslage für jüdische Menschen in Deutschland erheblich gestiegen ist. Der Bericht der Bundesregierung über die Bekämpfung von Antisemitismus dokumentiert, dass die Zahl antisemitischer Straftaten im Jahr 2023 drastisch anstieg und auch 2024 auf hohem Niveau blieb. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bewertete das Urteil als „gut und gerecht“ und unterstrich damit die Wichtigkeit der rechtlichen Aufarbeitung solcher Taten.

Die Bundesregierung hat erkannt, dass der Schutz jüdischen Lebens sowie die Bekämpfung von Antisemitismus vorrangige Ziele sein müssen. Der aktuelle Bericht sieht vor, die Wissensgrundlage über Antisemitismus zu verbessern sowie präventive und repressive Maßnahmen zu stärken. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit für eine bessere Aufklärung über die Shoah und Antisemitismus in Schulen hervorgehoben.

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, doch es sendet ein starkes Signal in Zeiten, in denen die gesellschaftliche Akzeptanz von Antisemitismus angefochten wird.

Referenz 1
www.rbb24.de
Referenz 2
www.zeit.de
Referenz 3
www.bundestag.de
Quellen gesamt
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