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AfD erneut gescheitert: Gericht wendet sich gegen Hochschulreform-Klage!

Die AfD ist erneut vor dem bayerischen Verfassungsgericht gescheitert. Ihre Klage gegen die Hochschulreform wurde abgewiesen, da die Vorwürfe unzulässig waren. Was steckt hinter dieser Entscheidung?

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat eine weitere Pleite vor dem Gericht erlitten. Heute wurde die zweite Verfassungsklage gegen die bayerische Hochschulreform vom bayerischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Vor Gericht erschienen keine Vertreter der klagenden Fraktion, was die Argumentation der AfD weiter schwächte. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die Antragsteller ihre Bedenken unzureichend dargelegt hätten, und wies die Klage als unzulässig zurück. Dies folgt bereits dem ersten Verfahren, das ebenfalls in einer Niederlage für die AfD endete, wie tag24.de berichtet.

Die AfD hatte argued, dass die Reform eine Verletzung von Grundrechten darstellt, da Hochschulen nicht mehr durch den Obersten Rechnungshof kontrolliert werden. Der Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler erklärte jedoch, dass diese Meinungsverschiedenheit unzulässig sei, da die AfD-Abgeordneten ihre verfassungsrechtlichen Bedenken bereits im Gesetzgebungsverfahren hätten äußern müssen. Bisher wurde keine konkrete Kritik an der Reform im Kontext der Verfassung geäußert, was die Gerichte veranlasste, sich nicht mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen.

Ziele der Hochschulreform

Die Hochschulreform wurde im Sommer 2022 vom bayerischen Landtag beschlossen und hat das Ziel, die Wissenschaftslandschaft in Bayern für die nächsten 20 bis 30 Jahre zukunftsfest zu machen und sie auf internationales Spitzenniveau zu heben. Die Reform fördert die organisatorische Eigenständigkeit der Hochschulen und zielt auf eine Entbürokratisierung ab, die eine schnellere Berufung von Professoren ermöglichen soll. Zudem sollen Professoren und ihre Mitarbeiter leichter an Unternehmen teilnehmen und Ausgründungen unterstützen können, so die Informationen von bayerische-staatszeitung.de und sueddeutsche.de.

Die AfD sieht in Teilen des Hochschulinnovationsgesetzes eine drohende Verfassungswidrigkeit, da diese keine Regelungen zur Überprüfung durch den Obersten Rechnungshof vorsehen. Ferdinand Mang, der haushaltspolitische Sprecher der AfD, beschreibt diese Vorschriften als problematisch. Letztendlich bleiben jedoch alle rechtlichen Versuche der AfD, die Reform zu kippen, bislang erfolglos.

Referenz 1
www.tag24.de
Referenz 2
www.bayerische-staatszeitung.de
Referenz 3
www.sueddeutsche.de
Quellen gesamt
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