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Änderung kommt: Massive Grundsteuererhöhungen im Land drohen!

Am 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Betroffene Eigentümer in Baden-Württemberg sehen sich teils drastischen Erhöhungen gegenüber. Klagen und Einsprüche sind bereits eingereicht.

Am 1. Januar 2025 trat in Deutschland eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft. Diese Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 eine Neuregelung der Grundsteuer gefordert hatte, um steuerliche Ungleichbehandlungen zu beseitigen, die aufgrund veralteter Einheitswerte bestanden. Die neue Regelung bringt für viele Grundstückseigentümer erhebliche Veränderungen mit sich.

In Baden-Württemberg, wo die Reform besonders spürbar ist, wird die Grundsteuer ausschließlich nach dem Bodenwert berechnet, unabhängig von der Bebauung. Einige Kommunen haben bereits neue Grundsteuerbescheide verschickt, während andere noch damit beschäftigt sind. Unter den Betroffenen ist Karl-Eugen Bleyler aus Freiburg, der derzeit rund 850 Euro jährlich für sein Grundstück zahlt. Laut seinen Schätzungen könnte sich diese Summe auf etwa 3.400 Euro erhöhen. Auch für eine angrenzende Wiese, die nicht erschlossen ist, könnte die Grundsteuer von 87 Euro auf rund 3.500 Euro steigen, was seine Sorgen um die finanziellen Belastungen verdeutlicht. [Tagesschau] berichtet darüber, dass viele Kommunen noch immer keine Bescheide verschickt haben, was zu Unmut führt.

Rechtliche Herausforderungen und Musterklagen

Die Reform steht jedoch in der Kritik. Verbraucherschützer und Steuerrechtler äußern Bedenken zur Transparenz und Verfassungsmäßigkeit des neuen Modells. Gregor Kirchhof, ein Professor für Steuerrecht, hat ein Gutachten veröffentlicht, das die neue Grundsteuer als verfassungswidrig einstuft. Vor diesem Hintergrund planen der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und weitere Verbände Musterklagen gegen die neue Grundsteuer. Bereits jetzt sind Klagen bei Finanzgerichten in Nordrhein-Westfalen eingereicht worden, die sich gegen die Bewertung der Grundstücke richten. [Haus und Grund] stellt fest, dass diese Verfahren sich auf die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 beziehen, was eine notwendige Maßnahme darstellt, nachdem die alte Bewertung als verfassungswidrig erklärt wurde.

Im Rahmen dieser rechtlichen Auseinandersetzungen wurden bereits mehrere Aktenzeichen bei verschiedenen Finanzgerichten eingereicht, darunter die Finanzgerichte Berlin-Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Köln und Düsseldorf. Die Kläger bemängeln insbesondere die pauschalen Mieten und Bodenrichtwerte, die die Grundstückswerte unwirtschaftlich beeinflussen. Ein Beispiel aus Düsseldorf zeigt, dass eine kleinere Eigentumswohnung einen höheren Grundsteuerwert hat als eine größere, was die Ungereimtheiten des neuen Systems verdeutlicht. [SWR] hebt hervor, dass in einigen Fällen Eigentümer Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide einlegen können, vor allem wenn der neue Grundsteuerwert erheblich vom Verkehrswert abweicht.

Auswirkungen auf Grundstückseigentümer und Mieter

Die Auswirkungen der neuen Grundsteuer treffen sowohl Immobilienbesitzer als auch Mieter in unterschiedlichem Maße. In Baden-Württemberg wird das Bodenwertmodell angewendet, das lediglich die Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte berücksichtigt — das Vorhandensein von Gebäuden spielt dabei keine Rolle. Diese Regelung dürfte für viele im Land eine massive Erhöhung der zu zahlenden Grundsteuer bedeuten. Ministerpräsident Kretschmann plant zudem keine Änderungen an der Reform, was den Unmut weiter anfeuern könnte. Die erste Rate der neuen Grundsteuer ist bereits im Februar fällig.

Für Mietwohnungen ist die Situation ebenso angespannt. Mieter haben grundsätzlich keine Möglichkeit, die Grundsteuer anfechten, während Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen können. Der Bund der Steuerzahler und Verbraucherschützer kritisieren die Reform als ungerecht und ungenau, was Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung weiter nährt.

Die Unsicherheit und breite Diskussion um die Grundsteuerreform verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen Grundstückseigentümer, Mieter und die kommunalen Verwaltungen in der kommenden Zeit stehen werden. Die Tatsache, dass viele Kommunen noch keine Bescheide verschickt haben, lässt die Möglichkeit weiterer Unruhen und rechtlicher Auseinandersetzungen offen. In einer Zeit, in der die finanziellen Belastungen für viele Haushalte bereits hoch sind, könnte die Grundsteuerreform zusätzliche Schwierigkeiten verursachen.

Referenz 1
www.tagesschau.de
Referenz 2
www.hausundgrund.de
Referenz 3
www.swrfernsehen.de
Quellen gesamt
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