
Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen häufen sich die Berichte über die Vogelgrippe, auch bekannt als Geflügelpest. Das örtliche Veterinäramt hat Geflügelhaltern dringend empfohlen, erhöhte Wachsamkeit walten zu lassen. Der gefährliche Erreger H5N1 wurde sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen, wie aktuell im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, nachgewiesen. Diese Situation hat erhebliche Auswirkungen auf die Geflügelzucht in der Region.
Die Behörden raten dazu, die Hygienevorschriften in den Betrieben strikt einzuhalten. Es wird empfohlen, dass Hausgeflügel möglichst wenig im Freien gehalten wird und der Kontakt zu Wildvögeln möglichst vermieden werden sollte. Zudem sollten Wildvögel vom Futter ferngehalten werden, auch sollten Haustiere nicht aus Oberflächenwasser trinken, das von Wildvögeln genutzt wird. Die sichere Aufbewahrung von Futter und Einstreu ist ebenfalls eine unerlässliche Maßnahme.
Betriebliche Hygiene und Meldepflichten
Für Betriebe, die mehr als 1000 Tiere halten, gelten zusätzliche Maßnahmen. Dies umfasst eine gründliche Reinigung und Desinfektion von Eingangsbereichen, Stallungen, Gerätschaften und Transportmitteln. Des Weiteren ist es notwendig, dass tote Wasser- oder Wildvögel dem Landratsamt gemeldet werden. Die entsprechende Telefonnummer hierfür lautet 08041/505-490. Detaillierte Informationen sind auch auf den Webseiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verfügbar (www.lgl.bayern.de).
Eine globale Perspektive unterstreicht die Schwere der Vogelgrippe. Laut dem NABU kämpft die Vogelpopulation weltweit gegen die Bedrohung durch die Krankheit. Besonders Küstenvogelarten sowie verschiedene Entenvögel sind betroffen. Auch wenn in Deutschland seit Mai 2024 nur wenige Ausbrüche gemeldet wurden, gibt es großen Handlungsbedarf in Bezug auf die Überwachung und den Schutz der Wildtierpopulationen.
Internationale Ausbreitung
In den USA beispielsweise wurde seit Ende März 2024 H5N1 in Milchviehbetrieben festgestellt, was zu einer breiten geographischen Ausbreitung führte. Hier sind mittlerweile mehr als zehn Bundesstaaten betroffen. In Ungarn hingegen sorgten die Hygienemängel in Mastbetrieben für zahlreiche lokale Ausbrüche. Globale Studien zeigen, dass über 70 Vogelarten in Europa infiziert sind, was eine ernsthafte Gefahr für die Artenvielfalt darstellt.
Zu den schwer getroffenen Vogelarten gehören unter anderem Brand-, Fluss- und Küstenseeschwalben sowie Lachmöwen.
Die Vogelgrippe wird durch Influenza-A-Viren verursacht, die in wilden Wasservögeln ihr natürliches Habitat haben. Diese Kehren inzwischen in immer mehr abgelegene Regionen zurück und stellen eine ernsthafte Gefahr für die örtliche Fauna dar. Um das Risiko für Menschen zu minimieren, schätzt die Weltgesundheitsorganisation es als gering ein, jedoch sind Infektionen bei Menschen, die engen Kontakt zu infizierten Tieren hatten, bereits dokumentiert worden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Vogelgrippe in Bayern und darüber hinaus eine bedeutende Herausforderung darstellt, die von den zuständigen Behörden ernst genommen wird. Die Aufforderungen zur Einhaltung strenger Hygienevorkehrungen sind unerlässlich, um die Verbreitung des H5N1-Erregers einzudämmen. Die Meldung von Verdachtsfällen und die Wahrung der Hygiene in Geflügelhaltungen sind dabei zentrale Maßnahmen.