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Achtung, Mofa- und E-Scooter-Fahrer: Grünes Kennzeichen ab 1. März 2025!

Ab dem 1. März 2025 müssen Mofa-, Moped- und E-Scooter-Fahrer ihr altes blaues Kennzeichen gegen ein neues grünes Versicherungskennzeichen austauschen. Entdecken Sie die wichtigen Details und Fristen!

Ab dem 1. März 2025 sind Halter von Mofas, Mopeds, Rollern und E-Scootern verpflichtet, ein neues grünes Versicherungskennzeichen zu montieren. Die bisherigen blauen Kennzeichen verlieren an diesem Datum ihre Gültigkeit, was für viele Fahrer in Deutschland einen handfesten Umstellungsbedarf mit sich bringt. Sowohl bei der Wahl der Versicherung als auch beim Wechsel des Kennzeichens ist höchste Sorgfalt gefragt, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Die neuen grünen Kennzeichen gelten ab dem 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026. Fahrer müssen sich frühzeitig um den Erwerb kümmern, da das Fahren oder Abstellen von Fahrzeugen mit abgelaufenem Kennzeichen zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Die Strafen für Fahren ohne gültiges Kennzeichen können Geldbußen von bis zu 40 Euro nach sich ziehen oder sogar als Straftat gewertet werden, die Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr zur Folge haben kann, sollte es zu einem Unfall kommen.

Details zur Umstellung und Versicherung

Der Prozess zum Erhalt des neuen Kennzeichens ist einfach, jedoch spezifisch: Interessierte müssen eine Versicherung auswählen, die das grüne Kennzeichen anbietet. Bekannte Anbieter sind unter anderem Allianz, HUK, ADAC, DEVK, LVM und WGV. Die Preise für die neue Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen bei etwa 45 Euro, während die Teilkasko-Tarife in der Regel zwischen 80 und 100 Euro liegen.

Um den Versicherungsschutz sicherzustellen, ist es von Bedeutung, das neue Kennzeichen rechtzeitig zu beantragen. Es kann online, telefonisch oder direkt vor Ort bei der Versicherung angefordert werden. Danach wird das Kennzeichen entweder per Post zugestellt oder kann direkt am Standort des Versicherers abgeholt werden. Ein wichtiger Hinweis ist, dass das Kennzeichen erst dann gültig ist, wenn die Versicherungspolice abgeschlossen wurde; ohne gültiges Kennzeichen erlischt jeglicher Versicherungsschutz.

Prüfung des Fahrzeugs und weitere Sicherheitsmaßnahmen

Der jährliche Wechsel des Versicherungskennzeichens bietet auch eine gute Gelegenheit, das Fahrzeug auf Sicherheit zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sollten die Bremsen geprüft und nachjustiert werden, die Beleuchtung auf ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert und die Reifen auf Profiltiefe und Luftdruck überwacht werden. Dies trägt dazu bei, die eigene Sicherheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Diverse Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland über 2 Millionen Mofas und Mopeds, die von den Regelungen betroffen sind. Die Implementierung der neuen grünen Kennzeichen stellt daher nicht nur für die aktuellen Fahrer eine Herausforderung dar, sondern hat auf breiter Ebene auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Fahrer von E-Scootern sind ebenfalls verpflichtet, das neue Kennzeichen zu nutzen. Für sie gilt eine ähnliche Regelung, wobei die Kennzeichen in Form eines kleineren Aufklebers an den Fahrzeugen angebracht werden müssen. Die Compliance mit den neuen Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Folgen und einen Verlust des Versicherungsschutzes zu vermeiden.

In Anbetracht dieser Änderungen ist es für alle Fahrer von Mofas, Mopeds und E-Scootern unerlässlich, sich rechtzeitig und umfassend auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter Ruhr24, Motorradonline und ADAC.

Referenz 1
www.ruhr24.de
Referenz 2
www.motorradonline.de
Referenz 3
www.adac.de
Quellen gesamt
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