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Achtung Koffein! Versteckte Energiebomben in Lebensmitteln entdeckt!

Am 6. Januar 2025 warnen Verbraucherschützer vor verstecktem Koffein in Lebensmitteln. Informieren Sie sich über Risiken, empfohlene Höchstmengen und notwendige Kennzeichnung.

In den ersten Tagen des neuen Jahres nutzen viele Menschen die Gelegenheit, um auf bestimmte Substanzen zu verzichten. Dazu gehört auch Koffein, das in einer Vielzahl von Lebensmitteln enthalten ist. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat immer wieder auf die möglichen negativen Auswirkungen von Koffein auf das zentrale Nervensystem hingewiesen. Diese umfassen Schlafstörungen, erhöhte Ängstlichkeit und in höheren Dosen potenziell schwerwiegende Herz-Kreislauf-Probleme. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird Koffein häufig in unerwarteten Formen in Lebensmitteln gefunden. Unter diesen Produkten befinden sich Koffein-Kaugummis, -Riegel und sogar koffeiniertes Wasser.

Eine durchschnittliche Tasse Filterkaffee enthält etwa 90 Milligramm Koffein. Die EFSA hat Einzeldosen von bis zu 200 Milligramm als unbedenklich eingestuft, während die Tageshöchstdosis bei 400 Milligramm liegt. Überraschenderweise können bereits 100 Milligramm Koffein die Schlafqualität beeinträchtigen. Die Halbwertzeit von Koffein im Körper gesunder Erwachsener beträgt zwischen zwei und acht Stunden. Produkte, die Koffein enthalten, sind jedoch nicht immer klar gekennzeichnet, was insbesondere für Verbraucher problematisch ist. Oft sind die notwendigen Informationen nur auf der Rückseite der Verpackungen zu finden und Produkte mit „Kaffee“ oder „Tee“ im Namen sind von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen, wie Weser-Kurier berichtet.

Vielfältige Koffeinquellen und deren Risiken

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Koffeingehalt in Lebensmitteln stark variieren kann. Kaugummis enthalten zwischen 30 und 60 Milligramm Koffein, während Riegel zwischen 56 und 114 Milligramm aufweisen. Bei Bonbons und Fruchtgummis liegt der Koffeingehalt sogar zwischen 10 und 40 Milligramm. Jugendliche sollten maximal drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht konsumieren, was besonders in einer Zeit, in der viele Jugendliche zu koffeinhaltigen Snacks greifen, problematisch sein kann.

Von besonderer Gefährdung sind Energy Shots, die bis zu 200 Milligramm Koffein pro Portion enthalten. Diese hohe Konzentration kann zu einem übermäßigen und schnellen Konsum führen. Die Verbraucherzentralen fordern daher ein Verkaufsverbot für Energy Shots, insbesondere für Minderjährige, da bereits vergleichsweise kleine Mengen von Koffein-Pulver zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen können. Eine Messerspitze Koffein (ca. 0,2 g) ist für den Haushalt schwer abzumessen, während eine Einnahme von etwa 5 g lebensbedrohlich sein kann. Zudem könnten Wechselwirkungen mit zum Beispiel Taurin oder L-Arginin die negativen Effekte von Koffein verstärken, wie die Verbraucherzentrale NRW warnt.

Koffein und Gesundheitsrisiken

Koffein, ein natürliches Alkaloid, das in Pflanzen wie Kaffeebohnen, Teeblättern und Kakaobohnen vorkommt, wirkt stimulierend auf das zentrale Nervensystem. Es wird davon ausgegangen, dass bereits 15 bis 30 Minuten nach Einnahme die Wirkung einsetzt. Bei übermäßigem Konsum kann es zu Nervosität, Schlaflosigkeit und Herzrasen kommen. Schwangere Frauen sollten besonders vorsichtig sein, da übermäßiger Konsum das Wachstum des Fötus gefährden kann. Die EFSA empfiehlt eine maximale Koffeinaufnahme von 200 Milligramm pro Tag für Schwangere und stillende Frauen, während gesunde Erwachsene bis zu 400 Milligramm konsumieren dürfen. Für Kinder und Jugendliche gelten strenge Richtlinien, da ihre Koffeinempfindlichkeit höher ist, wie das BfR erläutert.

In Deutschland stellen Getränke mit mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter eine besondere Herausforderung dar, da diese mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Trotz der Risiken bleiben Koffein-haltige Produkte äußerst beliebt, und eine Studie zeigt, dass 16% der Jugendlichen in der EU regelmäßig mehrere Dosen Energy Drinks nacheinander konsumieren. Es bleibt zu hoffen, dass die geforderte klare Kennzeichnung von koffeinhaltigen Produkten dazu beitragen wird, die Verbraucher besser zu informieren und so potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.verbraucherzentrale.nrw
Referenz 3
www.bfr.bund.de
Quellen gesamt
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