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Achtung, Dortmund! So schützen Sie sich vor den zwielichtigen Kanalhaien!

Dortmund warnt vor neuen Betrugsmaschen durch „Kanalhaie“, die Haustürgeschäfte nutzen, um überteuerte Reparaturen zu verkaufen. Erfahren Sie, wie Sie sich schützen können!

In Dortmund meldet sich ein besorgniserregendes Phänomen: Die Stadt und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnen vor so genannten „Kanalhaien“. Diese Betrüger haben eine raffinierte Masche entwickelt, um ahnungslose Verbraucher an der Haustür zu überrumpeln. Sie bieten eine vermeintlich günstige „Untersuchung“ des Hausanschlusses für 59 Euro an, die nach Zustimmung rapide in überteuerte Rechnungen von bis zu 590 Euro für angebliche Kanalspülungen mündet, wie Ruhr24 berichtet.

Nach der ersten Untersuchung behaupten die Betrüger oft, dass gravierende Schäden an den Rohren vorliegen, die sofort repariert werden müssten. Andernfalls drohe ein teurer Rohrbruch, der Folgeschäden von bis zu 80.000 Euro mit sich bringen könnte. Die eigentlichen Reparaturarbeiten können bei den „Kanalhaien“ sogar mehr als 15.000 Euro kosten. Alexandra Kopetzki von der Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, solche hochpreisigen Aufträge übereilt abzuschließen. Die Verbraucher sollten sich immer mehrere schriftliche Angebote einholen, um nicht unter Druck gesetzt zu werden.

Aggressive Werbung und Druck auf Verbraucher

Die sogenannten „Kanalhaie“ sind oft mit aggressiven Werbemethoden unterwegs, um ihr Ziel zu erreichen, den Verkauf von überteuerten Sanierungsaufträgen. Sie treten unangekündigt an der Haustür auf oder kontaktieren Verbraucher telefonisch. Dabei wird häufig mit Schnäppchenpreisen für Kamerabefahrungen der Abwasserleitungen geworben. Diese Firmen setzen Verbraucher unter Druck durch falsche Behauptungen über Prüfpflichten oder fingierte Schäden. Es ist wichtig zu wissen, dass unangekündigte Besuche rechtlich zulässig sind, jedoch unseriöser Druck nicht toleriert werden sollte, wie die Verbraucherzentrale informiert.

Das Gefühl eines notwendigen Handelns wird durch Aussagen verstärkt, dass Verbraucher für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Abwasserleitungen verantwortlich sind. Besonders gefährdet sind ältere und alleinstehende Menschen, die aus Pflichtbewusstsein oder Hilfsbedürftigkeit eher auf die Versprechen der betrügerischen Firmen hereinfallen. Die Regelungen zur Prüfpflicht unterscheiden sich zudem je nach Bundesland, sodass eine umfassende Information bei der jeweiligen Kommune ratsam ist.

Vorbeugen und Handeln bei Haustürgeschäften

Haustürgeschäfte sind in Deutschland trotz der Dominanz des Online-Handels nach wie vor verbreitet. Viele Verbraucher sind unvorbereitet und treffen oft unüberlegte Entscheidungen. Experten empfehlen, Vertreter nicht in die Wohnung zu lassen und Angebote in Ruhe mit Partner oder Nachbarn zu diskutieren. Vor Vertragsunterzeichnungen sollten weitere Angebote eingeholt werden. Unterschriften auf Tablets ohne klare Sicht auf den Inhalt sollten vermieden werden, um spätere Streitigkeiten zu verhindern, wie die Verbraucherzentrale Hamburg rät.

Verbraucher haben das Recht, einen Haustürvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dies gilt für Dienstleistungen ab Vertragsschluss und für Waren ab Erhalt. Wurde der Verbraucher nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert, kann die Frist verlängert werden. Der Widerruf sollte schriftlich und idealerweise als Einschreiben an den Vertragspartner gerichtet werden.

Insgesamt bleibt es wichtig, wachsam zu sein und sich bei Aufdringlichkeit an die Verbraucherzentralen zu wenden, um fundierte Informationen und Beratungen in Anspruch zu nehmen. Verbraucher, die bereits einen Vertrag unterzeichnet haben, sollten sich über ihr Widerrufsrecht informieren, um im Bedarfsfall rechtzeitig handeln zu können.

Referenz 1
www.ruhr24.de
Referenz 2
www.verbraucherzentrale.nrw
Referenz 3
www.vzhh.de
Quellen gesamt
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