
Im Landkreis Oldenburg sowie in der Stadt Delmenhorst stehen in der kommenden Woche, vom 10. bis 14. März 2025, umfassende Geschwindigkeitskontrollen an. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und potenzielle Umwelteinflüsse, wie Lärm, zu minimieren.
Die offiziellen Blitzerstandorte im Landkreis Oldenburg sind wie folgt festgelegt:
- Montag, 10. März: Holtorf, Twistringer Straße
- Dienstag, 11. März: Heide, Schönemoorer Landstraße
- Mittwoch, 12. März: Ganderkesee, Schlutterweg
- Donnerstag, 13. März: Falkenburg, Hauptstraße
- Freitag, 14. März: Tweelbäke, Hatter Landstraße
In Delmenhorst werden die Blitzer an den folgenden Orten aufgestellt:
- Montag, 10. März: Moorweg
- Dienstag, 11. März: Mühlenstraße
- Mittwoch, 12. März: Schollendamm
- Donnerstag, 13. März: Yorckstraße
- Freitag, 14. März: Welsestraße
Rotlichtüberwachung und zusätzliche Kontrollen
Zusätzlich zur Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt in Delmenhorst auch eine Rotlichtüberwachung an mehreren Kreuzungen, darunter:
- Friedrich-Ebert-Allee/Koppelstraße
- Hasporter Damm/Berliner Straße
- Hasporter Damm/Querstraße
- Nutzhorner Straße/Dwostraße
- Oldenburger Straße/Brauenkamper Straße
- Schönemoorer Straße/Dwostraße
- Stedinger Straße/Weberstraße
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass weitere Geschwindigkeitsmessungen an nicht genannten Orten stattfinden können. Verkehrsteilnehmer werden deshalb dringend aufgefordert, sich an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen.
Hintergrund zur Geschwindigkeitsüberwachung
Die Geschwindigkeitskontrollen sind keine neutrale Maßnahme, sondern erfolgen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, die von den Bundesländern unterschiedlich geregelt werden. Wie ADAC erläutert, sind diese Kontrollen entscheidend für die Verkehrssicherheit.
In Deutschland kommen dabei verschiedene Messverfahren zum Einsatz: Lasermessungen, Radarmessungen und Induktionsschleifen. Diese Verfahren sind standardisiert und unterliegen strengen technischen Prüfungen, um Ihre Richtigkeit zu garantieren.
Ein weiteres Beispiel für die Strenge dieser Kontrollen ist die vorgeschriebene Mindestdistanz zwischen Verkehrszeichen und Messanlagen, die häufig zwischen 150 und 200 Metern liegt, wobei an Gefahrenstellen wie Schulen Ausnahmen zulässig sind.
Insgesamt steht hinter den anstehenden Geschwindigkeitsmessungen der feste Wille, Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Bevölkerung zu sensibilisieren – ein Ziel, das durch öffentliche Informationskampagnen und konkrete Maßnahmen wie diese Blitzerstandorte unterstützt wird.