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82-jähriger Arzt vor Gericht: Totschlag durch verbotene Sterbehilfe!

Ein 82-jähriger Arzt aus Datteln steht wegen Totschlags vor Gericht. Ihm wird verbotene Sterbehilfe nach einem assistierten Suizid vorgeworfen. Der Prozess beginnt mit sieben Verhandlungstagen.

Ein 82-jähriger Arzt aus Datteln steht derzeit wegen Totschlags vor Gericht. Die Anklage bezieht sich auf einen schwerwiegenden Vorwurf: verbotene Sterbehilfe im Rahmen eines assistierten Suizids. Laut dewezet.de legte der Arzt einem 42-jährigen Patienten aus Essen im Sommer 2023 eine Infusion, an die ein tödliches Medikament angeschlossen war. Der Patient betätigte selbst das Ventil und setzte die tödliche Substanz in Gang.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Patient aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, die Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken. Der bereitgestellte medizinische Kontext zeigt, dass der Patient fast blind war und seit seiner Kindheit unter einer schweren Fruktose-Intoleranz litt, die seine Lebensqualität erheblich beeinträchtigte. Zudem klagte er über ständige Schmerzen, und eine vorangegangene Operation verschlimmerte seinen Zustand.

Der Verlauf des Falls

Ein erster Termin zur Freitodbegleitung wurde Ende 2021 abgesagt, weil der Patient sich zu diesem Zeitpunkt in psychiatrischer Behandlung befand. Rund anderthalb Jahre später kontaktierte er den Arzt erneut und äußerte, dass es keinen Sinn mehr mache, weiterzuleben. In der Folge wies der Arzt die Vorwürfe zurück. Er betont, dass der Patient einen klaren und selbstbewussten Willen geäußert habe.

Der behandelnde Psychiater wurde bereits Anfang 2024 wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt. Allerdings ist dieses Urteil bislang nicht rechtskräftig. Für die aktuellen Verhandlungen sind bis zum 7. März noch sieben Verhandlungstage angesetzt.

Rechtslage zur Sterbehilfe

Assistierter Suizid, welcher im dargelegten Fall zur Diskussion steht, bedeutet „Beihilfe zur Selbsttötung“. Der Sterbewillige nimmt eigenständig eine Substanz zur Selbsttötung ein, unterstützt von einer anderen Person. In Deutschland ist die Selbsttötung nicht strafbar; auch die Beihilfe zur Selbsttötung in nicht geschäftsmäßiger Form ist legal. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Jahr 2020 das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz für verfassungswidrig. Dennoch herrscht ein aktueller Diskurs über gesetzlichen Handlungsbedarf in der Politik und Gesellschaft, wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz aufzeigt.

Im internationalen Vergleich ist die Situation zur Sterbehilfe unterschiedlich.

  • In Belgien ist assistierter Suizid seit 2002 legal.
  • Die Schweiz erlaubt Suizidhilfe, solange keine selbstsüchtigen Motive vorliegen.
  • In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist die ärztliche Suizidbeihilfe unter bestimmten Auflagen straffrei.
  • In vielen Ländern, darunter Deutschland, ist die Situation komplizierter, oft mit verheerenden rechtlichen Konsequenzen verbunden.

Während in Deutschland mehr Einfluss auf Selbstbestimmung gefordert wird, bleibt das Thema umstritten und erfordert weitere gesellschaftliche und gesetzgeberische Debatten. In diesem Kontext hat die Stiftung für Patientenschutz auch einen eigenen Entwurf für eine bessere Regelung der Suizidhilfe präsentiert.

Referenz 1
www.dewezet.de
Referenz 2
www.stiftung-patientenschutz.de
Referenz 3
www.cdl-rlp.de
Quellen gesamt
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