
Am 8. April 2025 begann ein bemerkenswerter Prozess, der sich mit einem gescheiterten linksextremen Sprengstoffanschlag in Berlin-Grünau beschäftigt, der vor rund 30 Jahren geplant wurde. Die Bundesanwaltschaft hat für die Angeklagten, Peter K. (65) und Thomas W. (62), Bewährungsstrafen beantragt. Für beide Männer ist eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, angedacht, und die Haftbefehle sollen aufgehoben werden, wie rbb24 berichtet.
Die beiden Angeklagten kehrten erst kürzlich nach jahrzehntelangem Untertauchen in Venezuela nach Deutschland zurück, wo sie bis zur Festnahme am Berliner Flughafen in Untersuchungshaft blieben. Ihr Geständnis, das über Anwälte abgegeben wurde, verhinderte eine längere Haftstrafe, da von einer Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten die Rede ist. Der Vorsitzende Richter am Berliner Kammergericht, Gregor Herb, teilte zu Beginn des Verfahrens mit, dass die Angeklagten mit einer Strafe zwischen 22 Monaten und zwei Jahren rechnen können.
Der gescheiterte Anschlag
Die Ermittlungen zum Anschlag führen zurück in den April 1995, als die Angeklagten zusammen mit einem inzwischen verstorbenen Komplizen im Namen der Gruppe „Das K.O.M.I.T.T.E.E.“ planten, das in Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau mit Sprengstoff gefüllten Propangasflaschen zu zerstören. Der Anschlag konnte jedoch nicht ausgeführt werden, da die Täter von einer Polizeistreife entdeckt wurden und flüchteten, wie die taz berichtet. Der Komplize Bernd Heidbreder, der später aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Venezuela festgenommen wurde, starb 2021.
Das Ziel des geplanten Anschlags war es, die Abschiebung von PKK-Mitgliedern zu verhindern, wobei die Angeklagten solche Maßnahmen als Verletzung der Menschenrechte betrachten. Diese Handlung spricht für ein tiefer liegendes Motiv, das mit dem linksextremistischen Gedankengut in Verbindung steht, wie auch die aktuellen Statistiken des Verfassungsschutzes zeigen. Demnach gab es im Jahr 2023 etwa 37.000 Personen, die dem linksextremistischen Personenpotenzial zugeordnet werden, wovon etwa 11.200 Gewalt orientiert sind.
Prozessverlauf und rechtliche Aspekte
Der Prozess, der mit vier Prozesstagen angesetzt ist, hat bereits am ersten Verhandlungstag für Aufsehen gesorgt. Die Verteidigung beantragte die Einstellung des Verfahrens aus rechtlichen Gründen, da die Anklage den Angeklagten nicht den direkten Anschlag, sondern eine Verabredung zur Tat vorwirft. Die Verteidigung kritisiert zudem, dass die Tat nicht nach 20 Jahren verjährt sei.
Bis zur Urteilsverkündung müssen die Angeklagten sich zwei Mal pro Woche bei der Polizei melden. In Deutschland nimmt die Anzahl linksextremistischer Straftaten weiter zu; im Jahr 2023 wurden insgesamt 4.248 Delikte verzeichnet, eine Steigerung um 10,4 % im Vergleich zum Vorjahr, wie der Verfassungsschutz feststellt.