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1,5 Millionen Bürgergeldempfänger: Wer bleibt wirklich arbeitslos?

Am 14.02.2025 zeigen neue Zahlen, dass 1,5 Millionen erwerbsfähige Bürgergeldempfänger seit über fünf Jahren staatliche Hilfe beziehen. Einblick in die Hintergründe und Erkenntnisse zur Erwerbsfähigkeit in Deutschland.

Aktuelle Daten über das Bürgergeld in Deutschland decken ein weitreichendes Bild der sozialen Sicherung auf. Laut einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit leben ungefähr 4 Millionen Menschen in Deutschland von Bürgergeld, wobei 1,5 Millionen dieser Leistungsempfänger seit fünf oder mehr Jahren auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Diese Auswertung wurde auf Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer erstellt. Auffällig ist, dass die Mehrheit der 1,5 Millionen nicht als arbeitslos gilt, was auf die Vielschichtigkeit der Leistungsbezieher hinweist.

Das Bürgergeld richtet sich an eine diverse Gruppe von Menschen. Zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählen nicht nur Arbeitslose, sondern auch Personen, die in Mini-Jobs arbeiten oder ihr Einkommen durch Bürgergeld aufstocken müssen. Zudem erhalten auch Menschen Leistungen, die aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können, sowie Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen oder Eltern in Elternzeit. In den detaillierten Zahlen zeigt sich, dass von den 1,5 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern 922.000 Deutsche und 582.000 Ausländer sind. Von diesen gelten etwa 674.000 als arbeitslos, während 831.000 aus anderen Gründen Leistungen beziehen.

Langfristige Abhängigkeit von staatlicher Hilfe

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass ungefähr 750.000 Personen seit über zehn Jahren auf Hartz IV oder Bürgergeld angewiesen sind. Diese langen Bezugszeiten wecken Fragen zur Wirksamkeit der Integrations- und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung. Aktuell erhalten etwa 5,5 Millionen Menschen Leistungen aus dem Bürgergeld, wobei die Mehrheit als erwerbsfähig eingestuft wird.

Bedingungen und Rahmenbedingungen für den Bezug

Das Bürgergeld kann unter bestimmten Bedingungen beantragt werden. Die Antragsteller müssen mindestens 15 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wichtig ist, dass die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft nachgewiesen wird, was bedeutet, dass das Einkommen unter dem Existenzminimum liegen muss. Zur Erwerbsfähigkeit zählt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern. Auch nicht erwerbsfähige Personen haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben. Der Antrag muss bei dem zuständigen Jobcenter gestellt werden, wo auch Informationen über die Voraussetzungen bereitgestellt werden.

Für die Berechnung von Einkommen und Vermögen gibt es spezifische Regeln. Alle Einnahmen, ob aus Beschäftigungen oder anderen Quellen, zählen als Einkommen, während das Vermögen der Antragsteller berücksichtigt wird. Besonders hervorzuheben ist die Karenzzeit innerhalb des ersten Jahres des Bezugs, in der Vermögen nur berücksichtigt wird, wenn es eine bestimmte Höhe überschreitet, in der Regel 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere.

Diese Daten bieten einen wertvollen Einblick in die aktuelle Situation der Bürgergeldempfänger in Deutschland und machen deutlich, wie komplex die Thematik der sozialen Sicherung ist. Ein umfassendes Verständnis dieser Rahmenbedingungen ist essentiell, um die Herausforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen adäquat zu adressieren. Weitere Informationen zu den Statistiken finden sich auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Referenz 1
www.welt.de
Referenz 2
www.arbeitsagentur.de
Referenz 3
statistik.arbeitsagentur.de
Quellen gesamt
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