GesetzeUnfälle

EU setzt mit härteren Fahrverboten ein Zeichen gegen Verkehrssünder!

EU-Vertreter haben am 25.03.2025 eine vorläufige Einigung über Fahrverbote für Schwerver verkehssünder erzielt. Diese Regelung könnte ein weitreichendes Ausmaß für die Verkehrssicherheit in Europa haben.

Am 25. März 2025 haben EU-Vertreter eine vorläufige Einigung zu härteren Maßnahmen gegen Verkehrsverstöße erzielt. Diese neuerliche Regelung könnte schwerwiegende Konsequenzen für Verkehrssünder in der gesamten Europäischen Union haben. Insbesondere drohen Fahrverbote, die nicht nur im Herkunftsland des Betroffenen, sondern auch EU-weit durchgesetzt werden können. Ein notwendiger Schritt, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen, berichten Focus.

Derzeit sehen die Gesetze vor, dass Fahrverbote ausschließlich im Hoheitsgebiet des jeweiligen EU-Landes gelten. Die neue Regelung wird eine wesentliche Änderung herbeiführen. Sie verpflichtet den Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, ein in einem anderen EU-Land verhängtes Fahrverbot unter bestimmten Voraussetzungen auch dort durchzusetzen. Dies gilt insbesondere für schwere Verstöße wie Trunkenheit am Steuer, erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen und Unfälle mit Todesfolge.

Vorbedingungen für die Durchsetzung

Ein zentrales Element dieser neuen Regelung ist die Voraussetzung, dass die Verstöße eine mindestens dreimonatige Fahrpause nach sich ziehen und alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden müssen, bevor das Fahrverbot EU-weit gültig wird. Dieser Aspekt soll sicherstellen, dass die Vorschriften nicht leichtfertig angewendet werden können, und gleichzeitig den rechtlichen Schutz der Verkehrssünder respektiert.

Anmerkenswert ist, dass diese Einigung noch einer formellen Bestätigung durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat bedarf, bevor sie in Kraft treten kann. Damit wird der Weg für eine umfassendere Regelung geebnet, die sich mit dem Ziel verbindet, die Verkehrssicherheit in der gesamten EU zu verbessern, wie auch das Europäische Parlament hier ausführlich darlegt.

Langfristige Ziele der EU

Seit 2010 verfolgt die EU eine Strategie zur Schaffung eines europäischen Raums der Straßenverkehrssicherheit. Die Zuständigkeit für Straßenverkehr und Sicherheitsvorschriften liegt überwiegend bei den Mitgliedstaaten. In diesem Rahmen legt die EU besonderen Fokus auf den Zustand der Fahrzeuge, die Beförderung gefährlicher Güter sowie auf allgemeine Straßenverkehrssicherheitsmaßnahmen.

Der strategische Aktionsplan zur Straßenverkehrssicherheit, veröffentlicht im Mai 2018, geht von dem ambitionierten Ziel aus, die Verkehrstoten bis 2050 auf nahezu Null zu senken – „Vision Zero“. Der Rückgang der Verkehrstoten in der EU von 51.400 im Jahr 2001 auf 19.800 im Jahr 2021 zeigt bereits Fortschritte, allerdings wurde im Jahr 2021 ein Anstieg um 6% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Diese Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf den Straßen.

Diverse Initiativen, darunter neue Richtlinien zu Blutalkoholgrenzen und Empfehlungen für Wegfahrsperren, zielen darauf ab, das Fahrverhalten zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zu den jüngsten Vorschlägen gehört die Einführung einer Null-Toleranz-Regel bei Trunkenheit für Fahranfänger, was die EU-Politik zur Durchsetzung strengerer Normen im Straßenverkehr unterstreicht.

Zusammenfassend zeigt sich, dass die EU durch die Einigung über Fahrverbote und der kontinuierlichen Arbeit an der Verkehrssicherheit das Ziel verfolgt, die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Der Weg dorthin wird jedoch noch zahlreiche politische Schritte erfordern.

Referenz 1
m.focus.de
Referenz 3
www.europarl.europa.eu
Quellen gesamt
Web: 8Social: 118Foren: 70