
In der Nacht auf Samstag den 29. März 2025 kam es zu einem schweren Unglück auf dem Rhein, als um 3.07 Uhr das Fahrgastschiff „De Zonnebloem“ mit einem Gütermotorschiff kollidierte. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe von Voerde im Kreis Wesel und hinterließ ein beachtliches 20 Quadratmeter großes Loch im Bug des Ausflugsschiffes. Trotz der Schwere der Kollision gab es glücklicherweise keine Verletzten unter den 143 Passagieren und Besatzungsmitgliedern, die alle an Bord waren. Die Feuerwehr und die Wasserschutzpolizei wurden schnell zur Stelle, um das beschädigte Schiff zu evakuieren und die Insassen sicher an Land zu bringen.
Das im Mittelpunkt des Unglücks stehende Fahrgastschiff „De Zonnebloem“ ist ein Ausflugsboot eines niederländischen Wohlfahrtsverbands, das speziell für Menschen mit Behinderungen konzipiert ist. Es verfügt über behindertengerechte Bäder und Kabinen für Betreuer. Trotz des Schadens blieb das Schiff schwimmfähig, was den Einsatzkräften half, die Passagiere, darunter auch körperlich eingeschränkte Personen, schnell zu evakuieren. Nach der Rettungsaktion wurde das beschädigte Schiff zur Reparatur in eine Werft in den Niederlanden gebracht.
Alkoholkonsum und Ermittlungen
Der Kapitän des Frachters, der bei der Kollision ebenfalls leicht beschädigt wurde, steht unter dem Verdacht, während der Arbeit Alkohol konsumiert zu haben. Ein Atemalkoholtest fiel positiv aus, was zur Entnahme einer Blutprobe führte. Das Ergebnis steht derzeit noch aus, jedoch wurde dem Schiffsführer die Weiterfahrt auf dem Rhein untersagt, und er muss sich auf ein Strafverfahren einstellen. Ermittlungen zum Vorfall sind bereits in Gange, da die Behörden die genauen Umstände und Ursachen des Unglücks ermitteln.
Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) wird ebenfalls in die Untersuchungen involviert sein. Diese Behörde hat die Aufgabe, alle Arten von Seeunfällen zu erfassen und zu untersuchen, die Schiffe unter deutscher Flagge betreffen. Ihr Ziel ist es, Umstände, Ursachen und begünstigende Faktoren von Seeunfällen zu ermitteln, um zukünftige Vorfälle zu verhindern und Leben zu schützen. Die Ermittlungen der BSU sind unabhängig vom jeweiligen Flaggenstaat und dienen nicht der Feststellung von Verschulden oder Haftung, sondern der Sicherheit auf den Gewässern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vorfall auf dem Rhein ein weiteres Beispiel für die Gefahren auf dem Wasser darstellt. Vor wenigen Tagen ereignete sich bereits ein ähnliches Unglück bei Bonn, als ein Amphibienfahrzeug mit einem Schiff kollidierte, ohne dass es dabei zu Verletzten kam. Der jetzige Vorfall wirft jedoch Fragen zur Sicherheit und zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol auf dem Wasser auf. Die Ermittlungen werden zeigen, welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden müssen.
Für weitere Details zu den Ereignissen auf dem Rhein berichten Kölner Stadt-Anzeiger und derwesten.de umfassend. Weitere Informationen über die Rolle der BSU finden Sie auf ihrer offiziellen Website bsu-bund.de.