
In Ellwangen stehen die Zeichen auf Verringerung der Möglichkeiten zur Flüchtlingsaufnahme. Das Land plant, die Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen bis Ende 2025 zu schließen. CDU und Freie Wähler haben einen Antrag der Grünen auf Verlängerung des Betriebs entschieden abgelehnt. Armin Burger von der CDU und Franziska Schuster von der FBE betonten, dass der Gemeinderat 2022 einem Vertrag zugestimmt hat, der die Schließung der LEA für das Jahr 2025 vorsehen soll. Bürgerinnen und Bürger erwarten die Einhaltung dieses Vertrags, und die Entscheidung von 2022 sei nicht kurzfristig vor Ablauf zu revidieren, so die beiden Kommunalpolitiker.
Die LEA ist seit zehn Jahren in Ellwangen aktiv und die Stadt hat in dieser Zeit eine erhebliche Verantwortung getragen. Mit Blick auf die künftige Flüchtlingsunterbringung hat die Stadt bereits Schritte unternommen, um neue Wohnräume zu schaffen. Sie hat das Gelände des ehemaligen Technischen Bereichs der Kaserne erschlossen, ohne dabei auf Grün- und Ackerland zurückgreifen zu müssen.
Politische Position und Argumente
Die Grünen hingegen planen, ihren Antrag zur Verlängerung des LEA-Betriebs in der kommenden oder übernächsten Gemeinderatssitzung zur Abstimmung zu bringen. Sie argumentieren, dass der Weiterbetrieb der LEA auch finanzielle Vorteile für die Stadt mit sich bringen könnte. In diesem Kontext wird auch auf die Überlastung anderer Städte verwiesen, die möglicherweise in die Bresche springen müssen, nachdem Ellwangen seine LEA schließt.
Diese Situation ist Teil einer größeren Diskussion über die Rolle von Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung haben Städte und Gemeinden nach der massiven Fluchtzuwanderung von 2015 und dem Brand im Flüchtlingslager Moria 2020 ein stärkeres Interesse an der Gestaltung dieser Prozesse formuliert. Kommunen sind zwar keine eigenständige staatliche Ebene, jedoch haben sie gemäß Art. 28 Abs. 2 GG das Recht auf Selbstverwaltung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex. Während Kommunen bei freiwilligen Aufgaben Eigenverantwortung haben, unterliegen sie bei Pflichtaufgaben bestimmten staatlichen Weisungen. Der Gesetzgeber kann die Wahrnehmung örtlicher Angelegenheiten nur dann einschränken, wenn es Gründe für ein übergeordnetes Gemeininteresse gibt. Dies zeigt deutlich, dass die Entscheidung über die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen eine staatliche Angelegenheit ist, wobei die Vollziehung durch die Kommunen erfolgt und diese damit oftmals als Vollzugsbehörden ohne eigene Entscheidungsbefugnisse fungieren.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahme geflüchteter Menschen sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verankert. Insbesondere § 23 Abs. 1 AufenthG gestattet es der obersten Landesbehörde, Aufenthaltserlaubnisse für bestimmte Gruppen von Ausländern zu erteilen. Kommunen sind daher auf die Vorgaben und Entscheidungen der übergeordneten Behörden angewiesen, was ihre Möglichkeiten zur Flüchtlingsaufnahme stark einschränkt.
In Ellwangen bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen in der kommenden Gemeinderatssitzung fallen werden und welche Konsequenzen die Schließung der LEA für die Stadt und die betroffenen geflüchteten Menschen haben wird. Angesichts der Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen Kommunen konfrontiert sind, entwickelt sich das Thema Flüchtlingsaufnahme zu einem bedeutenden politischen Diskurs in der Region.