
Die Debatte über die Einführung einer obligatorischen Elementarschadenversicherung in Deutschland gewinnt zunehmend an Fahrt. Stephen Rehmke, Vorstand des BdV, äußerte jüngst Kritik an der derzeitigen Deckung von Naturkatastrophen. In den letzten 25 Jahren hat Deutschland, trotz anhaltender Diskussionen, keine flächendeckende Lösung entwickelt. Rehmke fordert ein umfassendes Konzept, das Versicherungs-, Präventions- und staatliche Schutzmaßnahmen integriert, um die Bürger besser abzusichern. Dies ist umso relevanter, da etwa 99 % aller Immobilien unter zumutbaren Bedingungen versicherbar sind, was jedoch von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz angezweifelt wird, die auf eine niedrige Versicherungsdichte hinweist.
Diese niedrige Dichte resultiert zum Teil aus hohen Prämien in Hochrisikogebieten. Im Rahmen der Diskussion wird auch über die möglichen finanziellen Belastungen für Hauseigentümer spekuliert. Eine Pflichtversicherung könnte jährliche Kosten zwischen 350 und 1300 Euro für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (150 m²) mit sich bringen. In Hochrisikoregionen könnten die Prämien besonders hoch ausfallen, was potenziell zu erheblichen finanziellen Verlusten der Hausbesitzer führen könnte, wie Rehmke warnt.
Klimawandel und Flutkatastrophen
Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat die Notwendigkeit von Klimaanpassungsstrategien in Deutschland eindringlich verdeutlicht. Die geschätzten Schäden belaufen sich auf 29,2 Milliarden Euro und übersteigen damit frühere Flutschäden erheblich. Der Klimawandel wird allgemein als ein wesentlicher Mitverursacher dieser Katastrophen betrachtet. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder eine Arbeitsgruppe beauftragt, die eine verfassungsrechtliche Prüfung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden durchführen soll.
Weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden versichert. Der Verband der Versicherer (GDV) schätzt, dass über 320.000 Adressen in Deutschland hochwassergefährdet sind. Insbesondere Bundesländer wie Sachsen (3,5 %), Thüringen (2,7 %) und Rheinland-Pfalz (2 %) sind stark betroffen. Um die Risiken besser zu verteilen, befürwortet Professor Tobias Just von der Immobilienwirtschaft eine Pflichtversicherung, während eine Sondierung der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration, Integration“ auch eine „Opt-out-Lösung“ für bestehende Hausbesitzer in Betracht zieht.
Versicherungslücken und Präventionsstrategien
Die Elementarschadenversicherung in Deutschland deckt nicht alle Schäden ab. So sind vorsätzliche Schäden und Grundwasserschäden häufig ausgeschlossen, und Schäden durch Sturmfluten sind in vielen Fällen nicht versichert, obwohl einige Anbieter Deckung anbieten. Die versicherten Kosten umfassen Neubaukosten, Reparaturkosten sowie Aufräum- und Abrisskosten. Jeder Eigentümer sollte sich darüber hinaus der notwendigen Prüfung der Wohngebäudeversicherung bewusst sein, da die Erstattung nur für das gilt, was tatsächlich im Vertrag versichert ist.
Zur Erhöhung der Versicherungsdichte schlagen Fachleute verschiedene Maßnahmen vor, darunter Informationskampagnen und einen Kontrahierungszwang, um die Bürger besser über Versicherungsbedarfe aufzuklären. Der GDV warnt, dass in den kommenden Jahren mit einem Anstieg der Schäden durch Naturkatastrophen gerechnet werden muss, möglicherweise sogar eine Verdopplung oder Verdreifachung bis zum Jahr 2100. Angesichts dieser Herausforderungen stehen politische Entscheidungsträger unter Druck, zügig eine Entscheidung über die Einführung einer obligatorischen Versicherungspflicht zu treffen.
Die Diskussion über die Prämiengestaltung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt dieser Debatte. Hier stehen Lösungen wie einheitliche Tarife im Vergleich zu risikodifferenzierten Prämien im Raum. Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung steht im Einklang mit dem Wunsch nach individueller Gleichbehandlung in der Prämiensetzung.
Die folgerichtige Frage bleibt, ob Deutschland die notwendigen Schritte unternehmen kann, um Eigentümer gegen die wachsenden Risiken durch Naturkatastrophen wirkungsvoll abzusichern und somit den finanziellen Schaden für die Gesellschaft zu minimieren.
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