
Das Bürgergeld gilt als zentrale finanzielle Unterstützung für ménschen in Not und dient der Sicherung des Existenzminimums. Es richtet sich an hilfebedürftige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können. Der monatliche Regelbedarf für alleinstehende Personen beträgt derzeit 563 Euro. Dieses Geld deckt essentielle Kosten wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege sowie Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse. Bei unzureichendem Regelbedarf haben Empfänger die Möglichkeit, Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine zu beantragen. Diese Gutscheine können jedoch ausschließlich für den Kauf von Lebensmitteln genutzt werden; Alkohol- und Tabakwaren sind ausgeschlossen. Zudem können sie in speziellen Situationen, wie beispielsweise bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, gewährt werden, sowie auch im Fall von Sanktionen oder nachgewiesener finanzieller Notlage, wie op-online.de berichtet.
Der Weg zu einem Lebensmittelgutschein ist in den meisten Fällen unkompliziert, erfordert jedoch eine persönliche Vorsprache im zuständigen Jobcenter. Die Bürgergeld-Empfänger müssen bei ihrem Jobcenter erfragen, in welchen Geschäften die Gutscheine akzeptiert werden. Ein besonderes Beispiel findet sich in München, wo es anstelle klassischer Lebensmittelgutscheine ein BarCode-Verfahren gibt. Durch dieses Verfahren kann den Betroffenen eine anonymisierte Barzahlung gewährt werden, die für den Kauf von Lebensmitteln verwendet werden kann.
Zusammensetzung des Bürgergeldes
Das Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die die Höhe der Unterstützung bestimmen. Neben dem Regelbedarf gehören auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen dazu. Diese Mehrbedarfe können beispielsweise für alleinerziehende Personen oder für extra Bedürfnisse wie Schwangerschaft oder medizinisch bedingte Ernährung gewährt werden. Die Leistungen sind gezielt auf die individuellen Lebensumstände der Empfänger abgestimmt, wobei das Jobcenter in jedem Fall einen schriftlichen Bewilligungsbescheid ausstellt, wie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit erläutert wird.
Darüber hinaus stehen einmalige Leistungen für bestimmte Anlässe zur Verfügung, die ebenfalls beantragt werden können, selbst wenn kein Bürgergeld bezogen wird. Zu den unterstützten Bereichen gehören auch Bildung und Teilhabe, bei denen Zuschüsse für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen, um soziale und kulturelle Teilhabe sicherzustellen. Für Eltern gibt es die Möglichkeit, Unterstützung für Schulausflüge, Nachhilfe und weitere Angebote zu beantragen.
Rechtliche Grundlagen und zuständige Behörden
Das Bürgergeld wurde im Januar 2023 eingeführt und ersetzt seitdem das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Diese Reform hat zum Ziel, sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, wie etwa aufgrund von Jobverlust oder chronischen Krankheiten, zu unterstützen. Die Leistungen werden vom Jobcenter bereitgestellt, das für die Bedarfsprüfung und Auszahlung verantwortlich ist. Wichtig ist, dass ein Antrag auf Bürgergeld lediglich erhalten kann, wenn zuvor die Hilfebedürftigkeit nachgewiesen wurde.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sozialhilfe und Bürgergeld sind im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Sozialhilfe fungiert als Auffangnetz, das sicherstellt, dass Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, Anspruch auf Unterstützung haben. Gesicherte Ansprüche sind wichtig, um ein minimalistisches Maß an Lebensstandard und gesellschaftlicher Teilhabe zu gewährleisten, so die Bundesregierung.