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Neuer EU-Standard: Kinder können nun sicher mit Spielzeug spielen!

Das BMWK hat neue EU-Vorschriften zur Spielzeugverordnung verhandelt, die gefährliche Chemikalien verbieten. Der digitale Produktpass soll sichere Produkte im Online-Handel gewährleisten.

Am 11. April 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über bedeutende Fortschritte bei der EU-Spielzeugverordnung informiert. Diese neue Verordnung stellt einen Meilenstein für die Sicherheit von Spielzeug in Europa dar. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat Deutschland aktiv dafür gesorgt, dass das Vorsorgeprinzip in die Gesetzgebung aufgenommen wurde. Dies bedeutet, dass potenzielle Risiken, die durch Spielzeug für Kinder entstehen können, von Anfang an berücksichtigt werden.

Eine der zentralen Neuerungen ist das Verbot von bedenklichen Chemikalien in Spielzeug, insbesondere von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die als „ewige Chemikalien“ bekannt sind. Diese Stoffe stehen im Verdacht, schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen zu haben. Insgesamt werden zahlreiche weitere gesundheitsgefährdende Substanzen und Stoffgruppen durch die Verordnung verboten. Dazu gehören krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsschädigende sowie hormonschädigende Chemikalien.

Strengere Regelungen für Spielzeug

Zusätzlich zu den Verboten für gefährliche Chemikalien werden auch strengere Regelungen für den Einsatz und die Kennzeichnung von allergenen Duftstoffen eingeführt. Es ist entscheidend, dass die Spuren verbotener Chemikalien in Spielzeug nicht über ein sicheres und technisch unvermeidbares Maß hinausgehen.

Ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Marktüberwachung wird der digitale Produktpass (DPP) sein. Dieser wird von Herstellern und Importeuren bereitgestellt und enthält wichtige Informationen über die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen. So werden Marktüberwachungs- und Zollbehörden in der Lage sein, unsichere Spielzeuge, die aus Drittstaaten importiert werden, schnell zu identifizieren.

Besondere Aufmerksamkeit wurde bei den Verhandlungen auch dem wachsenden Online-Handel gewidmet. Die neuen Vorschriften für Online-Marktplätze werden präzisiert, um sicherzustellen, dass in diesem Sektor ebenfalls sicheres Spielzeug angeboten wird. Verbraucher können künftig leichter auf Informationen wie den DPP, die CE-Kennzeichnung sowie Warnhinweise im Online-Handel zugreifen.

Mit diesen umfassenden Maßnahmen wird die Spielzeugverordnung nicht nur das Ziel verfolgen, die Gesundheit von Kindern zu schützen, sondern auch eine einheitliche und sichere Grundlage für den Spielzeugmarkt in der EU schaffen. [BMWK] berichtet, dass diese Verordnung in der Praxis weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher und die Industrie haben wird, während [Spiegel] betont, dass der Schutz von Kindern vor gefährlichen Chemikalien nun oberste Priorität in der europäischen Gesetzgebung erhält.

Referenz 1
www.bmwk.de
Referenz 3
www.spiegel.de
Quellen gesamt
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