
In Deutschland wird die Bargeldabhebung an Supermarktkassen wie nie zuvor geschätzt. Während traditionelle Geldautomaten und Bankfilialen zunehmend geschlossen werden, wird der Zugang zu Bargeld immer schwieriger. Laut der Deutschen Bundesbank ist dies eine direkte Folge der Schließungen bei Banken und Postbank-Filialen. Ein Ansatz, um diese Lücke zu schließen, ist der Cashback-Service, der in vielen Geschäften, einschließlich Discountern und Drogerien, angeboten wird.
Die Stiftung Warentest hat 37 Handelsketten untersucht und herausgefunden, dass 23 von ihnen Bargeldabhebungen an den Kassen ermöglichen. Zu den Anbietern zählen bekannte Marken wie Aldi, Edeka, Rewe und dm. Es ist bemerkenswert, dass gemäß der Stiftung Warentest Bargeld weiterhin eine grundlegende Rolle spielt, obwohl die Kartenzahlung an Popularität gewinnt. Viele Händler akzeptieren nach wie vor keine Karten, wodurch Bargeld nach wie vor erforderlich ist.
Cashback-Optionen und -Bedingungen
Kunden können bei der Bargeldabhebung vor dem Bezahlen an der Kasse einfach ihren Wunschbetrag nennen und die PIN ihrer Zahlungskarte eingeben. Verkäufer können Auszahlungen jedoch ablehnen, beispielsweise bei unzureichendem Kassenbestand. Auch die Akzeptanz von Zahlkarten variiert: Während die Girokarte meist problemlos funktioniert, können bei Visa und Mastercard erheblichere Einschränkungen auftreten.
- Aldi Nord
- Aldi Süd
- Budni
- Denns Biomarkt
- dm
- Edeka
- Familia Nordost
- Globus Baumarkt
- Globus Markthallen
- Kaufland
- Lidl
- Markant
- Marktkauf
- Müller
- Netto (mit Hund)
- Netto Marken-Discount (ohne Hund)
- Norma
- NP-Discount
- Obi
- Penny
- Rewe
- Rossmann
- Toom Baumarkt
Einige Händler wie Denns Biomarkt und Obi setzen einen Mindesteinkaufswert von 20 Euro voraus, während bei anderen, wie dm und Rewe, der Einkauf teilweise sogar entfällt. Die maximale Abhebesumme liegt einheitlich bei 200 Euro, was sich in den meisten Fällen als praktikabel erwiesen hat.
Wachstum des Cashback-Angebots
Im Lebensmittelhandel wurden im Jahr 2023 bemerkenswerte 12,3 Milliarden Euro an Bargeld ausgezahlt, was einem Anstieg von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Zahlen verdeutlichen den Trend, dass Cashback zu einem Wettbewerbsvorteil im Lebensmitteleinzelhandel wird. Daher schließen immer mehr Händler sich diesem Trend an.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Cashback sind klar geregelt. Die RECHTSANWENDUNG sieht vor, dass Bargeldauszahlungen im Einzelhandel nicht lizenzpflichtig sind und von den Händlern kostenlos angeboten werden können. Gleichzeitig sind keine konkreten Vorgaben zur Höhe der Mindesttransaktionen festgelegt, jedoch empfiehlt die Deutsche Kreditwirtschaft meist einen Mindestbetrag von 20 Euro für die Bargeldauszahlungen.
Obwohl der Bargeldverkehr in Deutschland weiterhin wichtig bleibt, wird durch die zunehmende Popularität von Cashback-Services der Zugang zu Bargeld flexibler und benutzerfreundlicher gestaltet. Händler setzen diese Möglichkeit gezielt ein, um ihren Kunden einen zusätzlichen Service zu bieten und um im Wettbewerb um das Bargeld zu bestehen.