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Schockierender Prozess: Mann wegen sexuellem Missbrauch einer 14-Jährigen vor Gericht!

Am 10.04.2025 beginnt der Prozess gegen Tomasz V. wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen in Bad Segeberg. Er steht zudem wegen Drogenbesitzes vor Gericht. Details und Hintergründe lesen Sie hier.

Am Amtsgericht in Bad Segeberg wird gegen Tomasz V. (Name geändert) wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verhandelt. Der Prozess ist eine Konsequenz von schweren Vorwürfen, die mehrere Monate zurückliegen. V. ist angeklagt, zwischen Dezember 2023 und November 2024 mehrfach Oralverkehr mit Selina (Name geändert), der 14-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin, gehabt zu haben. Details des Falls sind alarmierend, da V. zudem Drogenbesitz zur Last gelegt wird.

V. zog 2023 aus Polen nach Wahlstedt, um mit seiner Partnerin und ihren Töchtern zusammenzuleben. Berichten zufolge entstand die Beziehung zu Selina während des Sommers 2024. Der erste sexuelle Kontakt soll sich an einem Sommertag an einer Bank nahe eines Maisfeldes ereignet haben. Es wurde sogar festgestellt, dass V. bei mindestens einem Vorfall die Taten mit seinem Handy filmte.

Ein komplexer Fall von Missbrauch

Im Verlauf der Verhandlungen stellte sich heraus, dass Selina Tomasz V. sexuelle Fragen stellte und ihm erotische Videos schickte. Dies wirft zusätzliche Fragen zur Dynamik von Macht und Abhängigkeit auf. Die Staatsanwaltschaft warf Tomasz V. vor, sich in der Verhandlung als Opfer darzustellen und die Verantwortung für die Vorfälle von sich zu schieben.

Der Verteidiger des Angeklagten riet ihm zur Ehrlichkeit, da es schwer nachvollziehbar sei, dass ein Erwachsener nicht in der Lage sei, eine 14-Jährige abzuwehren. Richtern und Staatsanwältin bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht die Schwere der Vorwürfe erkennt und entsprechend handelt.

Besonders gravierend sind die Vorwürfe, die sich aus den rechtlichen Bestimmungen ergeben. Nach § 174 StGB sind sexuelle Handlungen an Personen unter 18 Jahren, die in Erziehung oder Betreuung anvertraut sind, strafbar. Die Strafen reichen von einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, insbesondere wenn eine Abhängigkeit ausgenutzt wird. Darüber hinaus zeigt § 182 StGB, dass der Missbrauch von Personen unter 18 Jahren durch Ausnutzung ihrer Zwangslage ebenfalls schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Der Fall nimmt an Intensität zu, als Selina im November 2024 einen Panikanfall erlitt und aus der Wohnung floh, was zur Festnahme von Tomasz V. führte. Derzeit sind beide Mädchen in Obhut des Jugendamtes. Interessanterweise hat Selina keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter, was die Komplexität der familiären Situation weiter verstärkt.

Die Verhandlung wird Ende April in Bad Segeberg fortgesetzt, und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf die vorliegenden Anklagen reagieren wird. Der Ausgang des Prozesses könnte weitreichende Konsequenzen nicht nur für den Angeklagten, sondern auch für die betroffenen Familien haben.

Referenz 1
www.ln-online.de
Referenz 2
dejure.org
Referenz 3
dejure.org
Quellen gesamt
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