
Am 10. April 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) auf ein Bundestagsbüro abgewiesen. Die Richter entschieden, dass die Klärung eines solchen Anspruchs nicht in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte fällt. Stattdessen muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die verfassungsrechtliche Streitigkeit entscheiden. Dies bedeutet, dass Schröder weiterhin kein eigenes Büro im Deutschen Bundestag zur Verfügung steht.
Schröder, der auch 20 Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Amt nach Büroräumen und Mitarbeitern im Bundestag strebt, hatte bereits in den Vorinstanzen vor dem Verwaltungsgericht Berlin sowie dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Haushaltsausschuss des Bundestages geklagt. Dieser hatte im Mai 2022 entschieden, Schröders Büro sei „ruhend“ gestellt worden, da dieser „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme“.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Der letzte Versuch von Schröder, sein Büro zurückzubekommen, wurde nun ebenfalls abgelehnt. Die Bundesrichter erklärten unter Verweis auf die bestehenden Gesetze, dass die Frage nach etwaigen nachwirkenden Verpflichtungen eines ehemaligen Bundeskanzlers sowie der Anspruch auf ein Büro vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden müsse. Schröder hatte zuletzt über sieben Räume im Bundestag und fünf Mitarbeiter verfügt.
Die Ampel-Koalition hatte im Jahr 2022 die Regelungen bezüglich der Bezahlung von Büros für frühere Bundeskanzler überarbeitet. Diese Neuregelung hängt davon ab, ob die ehemaligen Kanzler weiterhin Aufgaben wahrnehmen, die im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt stehen. Im Fall von Gerhard Schröder wurde dies jedoch eindeutig verneint.
Fehlende gesetzliche Regelungen
Ein besonderes Anliegen ist der AfD-Fraktion, die im Mai 2022 einen Gesetzentwurf einbrachte, der die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler klar regeln soll. Diese Forderung folgt auf die Kritik an der Intransparenz und dem Umfang der Leistungen, die ehemaligen Bundeskanzlern zustehen. Aktuell erhalten sie auf Lebenszeit ein Büro mit Personal, Dienstfahrzeuge, Personenschutz sowie andere Sicherheitsmaßnahmen. Die AfD fordert, dass solche staatlichen Mittel nur gerechtfertigt sind, wenn die ehemaligen Kanzler tatsächlich öffentliche Aufgaben übernehmen.
Laut dem Vorschlag der AfD soll ein ehemaliger Kanzler formal ausgestattet werden mit einem persönlichen Referenten, einem Sachbearbeiter, einem Bürosachbearbeiter, einem Dienstfahrzeug mit Fahrer sowie Personenschutz. Begrenzungsfristen und klar definierte Aufgaben sollen ebenfalls im neuen Paragrafen des Bundesministergesetzes verankert werden. Bislang gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung, die spezifische Ansprüche für Altkanzler festlegt.
Schröders Anwälte haben noch nicht entschieden, ob sie den Streit vor dem Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen werden. Schwartz Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Regelung und die Ansprüche ehemaliger Bundeskanzler haben.
In der Debatte um die Ausstattung ehemaliger Politiker ist die Frage nach der Angemessenheit und Transparenz der entsprechenden Regelungen heute relevanter denn je. Der Fall Schröder wird dabei als Indikator für die Notwendigkeit eines klaren rechtlichen Rahmens gesehen.
Während Angela Merkel über ein Büro im Bundestag verfügt, bleibt Schröder nun ohne die seit Jahren angeforderten Ressourcen. Ein Blick in die Zukunft wird zeigen, wie diese Auseinandersetzung auf die deutsche Politlandschaft wirken wird.