
Am 9. April 2025 steht Lidl im Mittelpunkt eines Streits über Rabatte und Preisangaben, der durch eine Einigung mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu einem vorläufigen Ende kommt. Diese Einigung hebt hervor, dass das Unternehmen verpflichtet ist, klare und transparente Preisangaben zu machen, die für alle Kunden gelten, nicht nur für Nutzer der Lidl-App. Der Konflikt wurde durch eine spezifische Werbung ausgelöst, in der „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“ für 5,50 Euro angeboten wurde, wobei der Grundpreis ausschließlich zum App-Preis angegeben wurde. Die Verbraucherzentrale reichte daraufhin eine Klage ein, nachdem ein Kunde Beschwerde erhoben hatte, und Lidl gewährte zunächst keine Unterlassungserklärung. Eine Einigung wurde jedoch vor einer mündlichen Verhandlung erreicht.
Laut Verbraucherzentrale gab es bereits Urteile gegen Lidl, die eine unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen feststellten. Ein Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 1. Juni 2023 (Aktenzeichen Di 8 O 35/23) untersagte die Werbung mit einer nicht näher bestimmten „Standardverpackung“. Zusätzlich stellte das Oberlandesgericht Stuttgart in einer Entscheidung am 6. März 2025 (Aktenzeichen 2 U 130/23) fest, dass die Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) unzulässig ist, wenn die Artikel „exklusiv“ beim Anbieter angeboten werden. Diese rechtlichen Schritte verdeutlichen die derzeitige Streitigkeit und die potenziellen Irreführungen, die Verbraucher:innen durch undurchsichtige Preisgestaltungen erfahren können.
Relevante rechtliche Rahmenbedingungen
In der Diskussion um die Preisangaben wird auch deutlich, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn der prozentuale Preisvorteil angegeben wird, ohne den Bezugspreis zu nennen. Lidl hatte insbesondere mit Preisreduzierungen bei „XXL-Verpackungen“ geworben, ohne ausreichende Informationen zu den Preisen oder Inhalten bereitzustellen. Die Fußnoten in der Werbung, die auf die Standardverpackung hinweisen, waren nicht ausreichend, um Verbraucher:innen vor dieser Irreführung zu schützen. Die Vorstellung von Rabatten ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt wird nicht nur als problematisch, sondern auch als rechtlich angreifbar betrachtet.
Parallel zu den Entwicklungen rund um Lidl wird die A6 bei Wolpertshausen von einem tödlichen Unfall überschattet. Ein 31-jähriger Fahrer eines Kleintransporters starb an der Unfallstelle in Richtung Nürnberg, was zu einer vollen Sperrung der Autobahn führte. Die genauen Hintergründe des Unfalls sind noch unklar, und die Ermittlungen dazu dauern an.
Politische Verhandlungen und Perspektiven
Ebenfalls am 9. April 2025 stehen die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD auf der Agenda. Nach einer 13-stündigen Beratung am Vortag konnten keine endgültigen Einigungen erzielt werden. Die Gespräche, die in der CDU-Parteizentrale fortgesetzt werden, sind seit fast vier Wochen im Gange und zielen darauf ab, bis zum Nachmittag eine Einigung zu erreichen. Strittige Themen sind unter anderem Steuern, Finanzen und die Verteilung von Ministerien. Diese politischen Diskussionen schaffen einen Rahmen, der auch die wirtschaftlichen Themen, wie die Preispolitik im Lebensmittelsektor, beeinflussen könnte.
Der Kontext zu den Lebensmittelpreisen und deren Regulierung ist nicht zu unterschätzen. Laut foodwatch gibt es weitreichende Forderungen und Hintergrundinformationen zu diesem Thema. Preistransparenz und faire Werbung stehen dabei im Mittelpunkt der Debatten, die sowohl die Interessen der Verbraucher:innen als auch die Verantwortung der Anbieter betreffen.