
Die Berliner Innenverwaltung hat die mögliche Ausweisung von vier Aktivisten nach einem gewalttätigen pro-palästinensischen Protest an der Freien Universität Berlin (FU) verteidigt. Dieser Protest ereignete sich am 17. Oktober 2024, als zwischen 20 und 40 Personen mit schweren Werkzeugen in die Universität eindrangen und dabei erhebliche Sachschäden anrichteten. Türen, Schränke und Wände wurden dabei beschädigt. Mitarbeitende der FU fühlten sich bedroht und suchten Zuflucht in ihren Büros.
Die Aktivisten – darunter drei EU-Bürger und eine Person aus den USA – sehen sich unter anderem der Beleidigung und dem Rufen mutmaßlich verfassungsfeindlicher Parolen gegenüber. Laut Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) handele es sich bei den Aktionen nicht um eine legale Ausübung der Meinungsfreiheit. Der Vorwurf der Beleidigung und der Aufruf zu verfassungsfeindlichen Äußerungen werfen die Frage auf, inwiefern die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland definiert sind und wo das staatliche Eingreifen beginnt.
Rechtslage und Ausweisungsverfahren
Gegen die vier Aktivisten laufen strafrechtliche Ermittlungen. Bisher gibt es jedoch keine Verurteilungen. Trotz der drohenden Ausweisung haben die Betroffenen Rechtsmittel eingelegt und müssen bis zur Entscheidung nicht aus Deutschland ausreisen. Ursprünglich war eine Ausreisefrist bis zum 21. April gesetzt worden. Die Aktivisten argumentieren, dass die Ausweisung politisch motiviert sei und darauf abzielt, die Bewegung einzuschüchtern.
Am Tag der Sitzung des Innenausschusses fand eine pro-palästinensische Kundgebung gegen die drohende Ausweisung statt. Laut Polizei nahmen etwa 400 Personen an dieser Demonstration teil. Diese Veranstaltungen stehen im Kontext des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, das in Deutschland gewährleistet wird. Laut National Geographic wird niemand für persönliche politische Meinungen oder Kritik an der Regierung eingesperrt. Dennoch gibt es klare Grenzen, insbesondere wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist oder die Demokratie bedroht wird.
Die Grenzen der Meinungsfreiheit
Rechtsexperte Poscher hebt hervor, dass extreme Meinungen und deren Äußerungen in Deutschland grundsätzlich toleriert werden, solange sie nicht zu einem Gefährdung der Demokratie führen. Die Meinungsfreiheit erlaubt auch Versammlungen zu verfassungsfeindlichen Themen, solange sie nicht zu einer Verfestigung derartiger Auffassungen beitragen. Auch das Tragen von Uniformen oder Waffen zur Einschüchterung ist in solchen Kontexten ausdrücklich verboten.
Das Geschehen an der FU Berlin wirft somit wichtige Fragen nicht nur zur Auslegung der Meinungsfreiheit auf, sondern auch zur Rolle des Staates, wenn es um potenzielle Gefahren für die öffentliche Sicherheit und die freiheitliche demokratische Grundordnung geht. Der Umgang mit den Aktivisten und die laufenden Ermittlungen könnten weitreichende Folgen sowohl für die Protestkultur als auch für die politische Landschaft in Deutschland haben, wie rbb24 berichtet.