
Im August 2023 entbrannte ein Streit zwischen einer Wohnungseigentümerin und der Hausverwaltung in München, der aufgrund einer unbedachten E-Mail heftige Wellen schlug. Die betroffene Frau äußerte in ihrer Nachricht offen ihren Unmut über die Hausverwaltung und beleidigte deren Intelligenz. Diese E-Mail wurde von dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats, der als Beklagter auftritt, an alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) weitergeleitet, was zu einem rechtlichen Nachspiel führte. Die Wohnungseigentümerin sah in dieser Weiterleitung eine Ehrverletzung und behauptete sogar, dass das Postgeheimnis verletzt wurde, woraufhin sie Klage erhob. Das Münchner Amtsgericht entschied im März 2025 gegen sie und wies ihre Forderung auf Richtigstellung zurück, da es zu keinem Zeitpunkt objektiv unzutreffende Tatsachenbehauptungen gegeben habe. Zudem begründete das Gericht, dass eine Verletzung des Postgeheimnisses nicht geltend gemacht werden könne, da es sich um eine elektronische Nachricht handelte.
Die Klägerin hatte mit ihrer E-Mail am 02. August 2023 eindeutig das Ziel verfolgt, ihren Unmut offen zur Schau zu stellen. Die anschließende Weiterleitung der E-Mail durch den Beklagten, die zudem mit einer kritischen Anmerkung über den Umgangston innerhalb der Eigentümergemeinschaft versehen war, wurde vom Gericht als rechtlich nicht bedenklich eingestuft. Das Urteil, welches am 02. Juli 2024 erging, ist mittlerweile rechtskräftig. Die Richter stellten klar, dass ein unangemessener Umgangston Konsequenzen haben kann, und bestätigten, dass die Persönlichkeitsrechte der Klägerin nicht verletzt wurden.
Rechtslage und Konfliktlösungsansätze
In Deutschland ist das Wohnungseigentumsrecht ein häufig trittendes Rechtsgebiet, in dem Konflikte meist zwischen Eigentümern und Hausverwaltungen oder unter den Eigentümern selbst entstehen. Laut Fibucom bleibt die Anzahl der Rechtstreitigkeiten stabil, nachdem die WEG-Reform 2020/2021 die Prozessführungsbefugnis erheblich verändert hat. Eigentlich dürfen oft nur die gesamten Eigentümergemeinschaften klagen, was die Zahl der Einzelklagen reduziert hat.
Bundesweit verzeichnet das Bundesamt für Justiz jährlich mehrere tausend Verfahren, wobei die häufigsten Themen Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sowie bauliche Veränderungen sind. Mit über 20.000 Verfahren im Jahr 2020 war das Wohnungseigentumsrecht ein weitreichendes Feld, wo Konflikte zum Alltag gehörten. Mediation und Schlichtungsverfahren haben sich als nützlich erwiesen, insbesondere in Bundesländern, in denen es eine verpflichtende Schlichtungspflicht gibt.
Eine gute Konfliktlösung innerhalb von Eigentümergemeinschaften erfordert daher oftmals folgende Ansätze:
- Interne Kommunikation und Abstimmung: Gespräche oder Eigentümerversammlungen.
- Beschlussanfechtungsklage: Klageerhebung innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung.
- Einstweilige Verfügungen und Klagen: Rechtliche Maßnahmen können sofort eingeleitet werden.
- Mediation: Eine kooperative Konfliktlösung, die Vorteile wie bessere Kommunikation bietet.
- Gerichtliche Konfliktlösung: Als letzter Ausweg, wenn alle anderen Methoden gescheitert sind.
Die Entscheidungen in Streitfällen zwischen Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen, wie die hier beschriebene, tragen zur ständigen Auseinandersetzung und Klärung rechtlicher Fragestellungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts bei. Mit einer anhaltenden Relevanz dieses Themas bleibt zu beobachten, wie sich künftige Streitigkeiten und deren Lösungen entwickeln werden.