
Am 6. April 2025 hat die sächsische Justiz die Abschaffung der gendergerechten Sprache beschlossen. Justizministerin Constanze Geiert von der CDU kündigte diesen Schritt Anfang März an, mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Verständlichkeit der Gesetzestexte zu verbessern. Diese Entscheidung hat bereits zu heftigen Reaktionen aus der politischen Opposition geführt.
Rico Gebhardt von der Linksfraktion kritisierte die Entscheidung scharf. Er stellte klar, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein grundgesetzlicher Anspruch ist, der nicht einfach als Bürokratie abgetan werden kann. Gebhardt wies außerdem darauf hin, dass geschlechtergerechte Formulierungen in sächsischen Gesetzen nie verbindlich verwendet worden seien. In der Vergangenheit erlaubte bereits eine alte Verwaltungsvorschrift den Verzicht auf solche Formulierungen. Die neue Regelung sieht jedoch vor, dass bei künftigen Gesetzesänderungen das gesamte Regelwerk überprüft wird – nur nicht in Bezug auf geschlechtergerechte Sprache.
Kritik an der Entscheidung
Die Debatte um gendergerechte Sprache ist nicht nur in Sachsen von Bedeutung. Sie spiegelt vielmehr einen gesellschaftlichen Wandel wider, der in Sprachpraktiken sichtbar gemacht werden sollte. Gleichstellung.uni-mainz.de betont, dass Sprache historische und gesellschaftliche Phänomene widerspiegelt und die Verhältnisse in der Gesellschaft beeinflusst. Gendergerechte Sprache ist demnach Teil einer reflektierten und vielfältigen Sprachpraxis, die respektvolles Miteinander fördert.
Im Hochschulwesen wird gendergerechte Sprache aktiv gefördert. Der § 4 Absatz 2 des Hochschulgesetzes (HochSchG) fordert Hochschulen auf, geschlechtsgerechte Amts- und Rechtssprache in Satzungen sowie im Schriftverkehr zu berücksichtigen. An der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) wurde eine Handreichung zur diskriminierungsarmen Sprache entwickelt, die zahlreiche praktische Beispiele und Tipps für eine solche Sprachpraxis bietet.
Ein Überblick über die Entwicklungen
An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wird ebenfalls an der sprachlichen Gleichstellung gearbeitet. Der Leitfaden der Philosophischen Fakultät, der von Gleichstellungsbeauftragten und Linguistikprofessoren erstellt wurde, fördert die Sichtbarkeit von Frauen in der Sprache. Der Konvent der Fakultät hat diese Leitlinien am 11. Januar 2017 beschlossen. Es existieren auch weitere erhebliche Bestrebungen, wie Leitfäden für gendersensible Sprache in der Theologischen Fakultät sowie spezielle Kommunikationsrichtlinien.
Insgesamt bleibt die Frage der geschlechtergerechten Sprache eines der zentralen Themen in der aktuellen politischen Diskussion. Die Entscheidung der sächsischen Justiz steht dabei im Kontext einer breiteren gesellschaftlichen Debatte über Gleichheit und Inklusion, die sowohl in politischen wie auch in akademischen Kreisen geführt wird. Die Herausforderungen liegen sowohl im Praktizieren dieser Prinzipien als auch im Umgang mit den vielfältigen Meinungen dazu.