
Die bayerische Staatsregierung hat in ihren Bestrebungen zur Entbürokratisierung eine neue Initiative gestartet, die jedoch auf heftige Kritik von Umweltschutzorganisationen stößt. Ein zentraler Punkt dieser Pläne ist die Lockerung von Umweltprüfungen speziell in Skigebieten, was von Naturschutzexperten als bedenklich erachtet wird. Martin Geilhufe, der Landesbeauftragte des Bund Naturschutz, äußerte, dass diese Maßnahmen den Umwelt- und Naturschutz gefährden und forderte, dass die Staatsregierung von ihren Vorhaben abweichen solle, um den Schutz der alpinen Natur zu garantieren, wie PNP berichtet.
Im Fokus der Diskussion steht das dritte Modernisierungsgesetz, das Mitte Februar in die Verbandsanhörung gegeben wurde. Mit diesem Gesetz zielt die Koalition aus CSU und Freien Wählern darauf ab, die Bürokratie im Freistaat zu verringern. Diese Reform könnte erhebliche Änderungen in den Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) mit sich bringen.
Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen
Die Änderungen beinhalten unter anderem die Erhöhung der UVP-Pflichtgrenzen für verschiedene Infrastrukturen. So soll die Pflichtgrenze für Beschneiungsanlagen von 15 auf 20 Hektar angehoben werden. Auch in Schutzgebieten und geschützten Biotopen würde die UVP-Pflichtgrenze von 7,5 auf 10 Hektar steigen. Für Skipisten gilt dasselbe: Hier wird die UVP-Pflicht von 10 auf 20 Hektar vergrößert, während in Schutzgebieten die Grenze von 5 auf 10 Hektar erhöht werden soll. Zudem ist vorgesehen, dass bei Seilbahnen die UVP nur dann gefordert wird, wenn eine bestimmte Personenbeförderungskapazität überschritten wird und die Luftlinienlänge zwischen Tal- und Bergstation 3000 Meter erreicht, so Süddeutsche.
Christine Margraf, eine Expertin für Artenschutz beim Bund Naturschutz, schlägt Alarm und bezeichnet die Gesetzesänderungen als Klientelpolitik, die den Interessen der Allgemeinheit zuwiderlaufe. Die Befürchtungen der Umweltschützer beziehen sich auf die möglichen langfristigen Folgen für die Natur und die Artenvielfalt in den betroffenen Regionen.
Entbürokratisierung und ihre Konsequenzen
Insgesamt sind die bayerischen Bestrebungen zur Entbürokratisierung nicht neu. Bis Ende 2024 wurden bereits 519 Verwaltungsvorschriften gestrichen, was einer Reduzierung von über 15 Prozent seit Beginn der Legislaturperiode entspricht. Staatskanzleichef Florian Herrmann bezeichnete diese Maßnahme als „vollen Erfolg“. Ziel ist es, bis Ende 2024 mindestens zehn Prozent der Verwaltungsvorschriften abzubauen, was die Anzahl an Gesetzen im Freistaat von 321 im Jahr 2002 auf aktuell 242 gesenkt hat, so Süddeutsche.
Die Anpassungen im Zuwendungsrecht versprechen, die Nachweispflichten für bestimmte Förderungen sowie das Baurecht zu entschlacken. Während solche Maßnahmen häufig als notwendig angesehen werden, scheint die Frage nach dem Gleichgewicht zwischen notwendiger Bürokratie und dem Schutz der Umwelt immer drängender zu werden.