
Am 2. April 2025 beginnt vor dem Kriminalgericht Moabit in Berlin der Prozess gegen den 23-jährigen Influencer Atallah Y. aus dem Westjordanland. Die Anklage umfasst mehrere schwerwiegende Vorwürfe, darunter versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Diese rechtlichen Schritte erfolgen drei Monate nach einer bedrohlichen Tat, die in der Silvesternacht in Berlin-Neukölln stattgefunden hat. Dabei feuerte Y. eine Rakete auf ein Wohnhaus, die durch ein Fenster in einer Wohnung im dritten Stock eindrang und dort explodierte, ohne jedoch Menschenleben zu gefährden.
Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Geschehnisse der Silvesternacht als einen Akt völliger Rücksichtslosigkeit. Atallah Y. hatte nicht nur den Raketenabschuss gefilmt, sondern auch das Video in sozialen Medien veröffentlicht. Während seiner Festnahme am 4. Januar 2025 am Flughafen BER, wo er einen Abflug nach Jordanien plante, wurde er in Untersuchungshaft genommen, die er bis zum Prozessbeginn nicht verlassen konnte. Die Umstände des Vorfalls und das Verhalten Y.s werfen Fragen zur Verantwortung von Menschen in sozialen Netzwerken auf und erneut steht die Verbindung zwischen Influencerkultur und Jugendkriminalität zur Diskussion.
Prozessdetails und Zeugenberichte
Ein erster Zeuge, Emin A., 54 Jahre, der Mieter der betroffenen Wohnung, schilderte die dramatischen Szenen, die sich abspielten. In seinem Schlafzimmer hörte er einen lauten Knall und sah schwarzen Rauch, während er Überreste der Rakete und Glasscherben entdeckte. A. verhinderte durch schnelles Handeln, dass das Feuer auf andere Teile der Wohnung übergriff, was die Explosion einer Rakete in einem geschlossenen Raum hätte zur Folge haben können. Der zweite Zeuge, ein Kioskinhaber, berichtete von der Situation, als er sah, wie Y. und seine Freunde Raketen kauften und abfeuerten. Die Explosion in der Wohnung sorgte bei ihm für Schreck und Unverständnis.
Zurückhaltend zeigte sich Atallah Y. während der ersten Verhandlungstage. Sein Verteidiger Axel Czapp bestätigte, dass der Angeklagte keine Stellungnahme abgab. Y. hatte sich allerdings in einem inzwischen gelöschten Video entschuldigt, in dem er angab, als Tourist in Berlin gewesen zu sein und nicht gewusst zu haben, wie die Rakete funktioniert. Laut der Staatsanwaltschaft handelte Y. aus „Eigennutz“ und sorgte für eine gefährliche Situation, die ohne sofortiges Eingreifen des Wohnungsinhabers schlimmere Folgen gehabt hätte.
Soziale Medien und ihre Rolle in der Jugendkriminalität
Der Fall von Atallah Y. wirft auch eine größere Diskussion über die Rolle sozialer Medien und deren Einfluss auf Jugendkriminalität auf. Laut kriminologischer Analysen gibt es eine Verbindung zwischen dem Verhalten in sozialen Netzwerken und kriminellen Handlungen bei Jugendlichen. Vorfälle, die oft in sozialen Medien geteilt werden, verdeutlichen ein besorgniserregendes Phänomen. In anderen Städten wie Hamburg gab es ähnliche Vorfälle, wo Jugendliche durch soziale Medien mobilisiert wurden und es zu Randalen kam, die letztlich in Gewalt mündeten. Die Teilnahme an einer solchen Kriminalität kann durch das Bedürfnis ausgelöst werden, in sozialen Medien sichtbar zu sein.
Mit über 6 Millionen Aufrufen hatte Y.s Entschuldigungsvideo auf Instagram eine immense Reichweite, was die Frage aufwirft, inwieweit solche Plattformen das Verhalten von jungen Menschen beeinflussen. Wissenschaftler und Pädagogen plädieren für einen verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien, während Vorschläge wie die Einführung eines Schulfachs „Internet“ aufkommen, um Jugendlichen die notwendige Medienkompetenz zu vermitteln.
Die vier geplanten Verhandlungstage werden bis zum 16. April 2025 andauern, wobei ein Urteil erwartet wird. In Anbetracht der brisanten Thematik könnte dieser Prozess nicht nur für Atallah Y., sondern auch für die Gesellschaft weitreichende Konsequenzen haben.