
Die Thüringer Regierung hat eine einschneidende Entscheidung getroffen, die Auswirkungen auf die Verteilung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern in den Kommunen des Bundeslandes hat. Ab sofort werden Flüchtlinge aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, der Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien nicht mehr an die Kommunen verteilt. Stattdessen verbleiben diese Asylbewerber in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, bis ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen ist und die Rückführung geregelt werden kann. Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) bezeichnete diese Maßnahme als wichtigen Schritt zur Umsetzung der Migrationsziele der Landesregierung. Ein zentrales Ziel dieser Regelung ist die Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte.
Diese Entscheidung steht im Kontext einer umfassenderen Migrationspolitik in Deutschland. Gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes gelten Länder wie Albanien und andere Balkanstaaten sowie einige afrikanische und asiatische Staaten als sichere Herkunftsländer. Asylanträge aus diesen Ländern werden in der Regel als unbegründet abgelehnt, was die Grundlage für die Thüringer Entscheidung bildet, wie Deutschlandfunk erläutert. Die EU arbeitet seit 1999 an einheitlichen Schutz- und Aufnahmeregelungen für Asylsuchende und hat im Mai 2024 eine umstrittene Asylreform beschlossen.
Ziele der Migrationspolitik
Die Reform zielt darauf ab, ein gemeinsames Europäisches Asylsystem (Geas) zu schaffen. Es soll die Verteilung von Schutzsuchenden regeln und Länder wie Italien, Griechenland und Spanien entlasten. Die geplante Umverteilung von mindestens 30.000 Geflüchteten pro Jahr in andere EU-Staaten verstärkt den Druck auf die Mitgliedsländer, die keinen Zugang zu Flüchtlingen bieten. Wer keine Flüchtlinge aufnimmt, muss finanziell unterstützen.
Ein zentraler Aspekt dieser Diskussion ist der Handlungsdruck, der durch die neu eingeführten, schnelleren Asylverfahren an den Außengrenzen der EU gearbeiten wird. Der Umgang mit Menschen aus als sicher geltenden Ländern weist auf einen härteren Kurs hin, wie BAMF erklärt. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten können während ihres Verfahrens Beweise vorlegen, die ein Verfolgungsrisiko in ihrem Heimatland belegen, was für sie eine Chance auf Asyl darstellen kann. Doch die Entscheidungsfristen sind verkürzt, was die Verfahren gleichzeitig beschleunigt.
Belastungen und Herausforderungen
Die Debatte über die Rückführung und Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien hat jüngst an Dynamik gewonnen. Bundeskanzler Olaf Scholz unterstützt eine striktere Handhabung, insbesondere für Straftäter. Ansätze zur Verringerung unerlaubter Einwanderung werden durch Migrationsabkommen mit Drittländern vorangetrieben. So wurde im Dezember 2022 ein solches Abkommen mit Indien geschlossen.
Im Zusammenhang mit den Herausforderungen für Asylbewerber hat die Thüringer Entscheidung auch das Ziel, dortige Aufnahmeeinrichtungen zu optimieren und langfristig zu planen. Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive sollen in diesen Einrichtungen bleiben, bis ihre Rückführung erfolgt, was in einem zunehmend strenger werdenden Asylsystem von Bedeutung ist.