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Sachsen-Anhalt: Flüchtlingsrat plant Klage gegen umstrittene Gesetzesänderung

Am 2. April 2025 wird die umstrittene Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt diskutiert, die Sicherheitsdiensten den Zutritt zu Flüchtlingszimmern ohne Einwilligung erlaubt. Der Flüchtlingsrat plant rechtliche Schritte.

In Sachsen-Anhalt steht eine heftige Diskussion über eine neue Gesetzesänderung im Raum, die Sicherheitsunternehmen das Betreten von Zimmern von Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen ohne deren Einwilligung erlaubt. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat diese Maßnahme als verfassungswidrig eingestuft und erwägt rechtliche Schritte dagegen.

Die Gesetzesänderung wurde von der schwarz-rot-gelben Koalition im Landtag beschlossen. Das Innenministerium sieht die Regelung als notwendig an, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Demnach könnten Sicherheitskräfte bei festgestellten Gefahrensituationen, wie Brandgeruch oder gesundheitlichen Problemen, tätig werden.

Privatsphäre und Grundrechte in Gefahr?

Der Flüchtlingsrat warnt vor einer erheblichen Einschränkung der Privatsphäre der Geflüchteten. Besonders die Verweisung auf Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, ist ein zentraler Punkt in der Debatte. Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob die Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften wie Wohnungen behandelt werden sollten, was die rechtliche Grundlage für das Betreten der Räume beeinflusst.

Die Opposition, vor allem die Linke, kritisiert, dass auch private Sicherheitsdienste Zugang zu den Räumlichkeiten der Geflüchteten erhalten könnten. Die Grünen werfen der Koalition vor, dass sie mit dieser Regelung Grundrechte von Asylsuchenden aushöhlen.

Unterstützung der Koalition

Trotz der massiven Kritik aus der Opposition hält die Koalition an der Regelung fest. Sie betont die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zum Schutz der Bewohner und zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Gemeinschaftsunterkünften. Sowohl die SPD als auch die FDP unterstützen die Gesetzesänderung und sehen sie als einen Schritt zur Schaffung von Rechts- und Handlungssicherheit.

Die Debatte um die Gesetzesänderung zeigt, wie empfindlich das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Schutz der Grundrechte ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob der Flüchtlingsrat tatsächlich Klage einreichen wird, um den besorgniserregenden Trend zu stoppen.

Weitere Hintergrundinformationen können im Bundestag nachgelesen werden.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 3
www.bundestag.de
Quellen gesamt
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