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CDU-Abgeordneter gesteht: Einmischung in OVG-Präsidentenwahl!

Ein CDU-Abgeordneter räumt seine Einmischung in die Justizaffäre um die OVG-Präsidentenstelle NRW ein. Der Untersuchungsausschuss prüft mögliche politische Einflussnahme und die Rechtmäßigkeit des Besetzungsverfahrens.

In der Justizaffäre um die Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht NRW kommen neue Informationen ans Licht. Ein bedeutender Zeuge hat im Rahmen eines Untersuchungsausschusses eingeräumt, sich in das Verfahren eingemischt zu haben. Ansgar Heveling, Bundestagsabgeordneter und damaliger Justiziar der Unions-Bundestagsfraktion, hat laut ksta.de zwei Gespräche mit Bundesrichter Carsten Günther geführt, die sich um die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle drehten.

Heveling erklärte, dass er sich nicht an die genauen Formulierungen der Gespräche erinnern könne, jedoch habe er nicht behauptet, Koalitionskreise sei für eine Frau an der Spitze des Gerichts. Vielmehr war es ihm wichtig, dass er persönlich der Meinung war, dies sei sinnvoll. Zudem stellte er klar, dass er Günther nicht direkt aufgefordert habe, seine Bewerbung zurückzuziehen, sondern ihm nahelegte, diese zu überdenken.

Einmischung und Rückfragen

Die Einmischung Hevelings begründete er damit, dass er als Justiziar der Unionsfraktion zuständig sei für die Bundesgerichte und Bundesrichter. Auf die Frage, woher er die Namen der Bewerber kannte, gab er an, diese vermutlich aus Justizkreisen erfahren zu haben, konnte dies jedoch nicht näher präzisieren. Er verwies darauf, dass er vorher ein Gespräch mit Nathanael Liminski, dem Chef der Staatskanzlei NRW, geführt hatte.

Oppositionsabgeordnete brachten Bedenken vor. Zum Zeitpunkt des ersten Gesprächs gab es noch keine offizielle Bewerbung einer Frau, was die Intervention Hevelings als befremdlich erscheinen ließ. Heveling entgegnete, es könnte ihm die Absicht einer Bewerbung zu Ohren gekommen sein.

Die Aussagen von Bundesrichter Günther stehen im Widerspruch zu Hevelings Version. Günther berichtete, dass Heveling ihn ausdrücklich aufgefordert habe, seine Bewerbung zurückzuziehen und ihm im Juni 2022 mitgeteilt habe, dass Koalitionskreise eine weibliche Besetzung an der Spitze des Oberverwaltungsgerichts wünschten. Der Untersuchungsausschuss hat zum Ziel, die Möglichkeit von Vettern- und Parteibuchwirtschaft in der Besetzung der Präsidentenstelle zu überprüfen.

In einem weiteren Kontext steht die öffentliche Debatte um die Unabhängigkeit der Justiz in Europa, besonders in Ungarn. Die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán sieht sich wegen ihrer Justizreformen massiv in der Kritik. Laut lto.de äußert der Europarat massive Bedenken und sieht Verletzungen der Mindeststandards der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Unabhängigkeit der Justiz gefährdet

Orbán hat seit 2010 verschiedene Reformpakete initiiert, die besonders die Unabhängigkeit der Gerichte betreffen. Kritiker befürchten einen steigenden politischen Einfluss auf die Justiz durch den Präsidenten des Nationalen Richteramtes (NRA). Diese Reformen wurden von der Venedig-Kommission des Europarates negativ beurteilt, da sie nicht den Vorgaben für ein faires Verfahren entgegen Art. 6 EMRK entsprechen.

Die ungarische Justizreform hat den Test der Venedig-Kommission nicht bestanden. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist in Gefahr, während der Präsident des NRA, Tünde Handó, über umfassende Macht verfügt, die zuvor auf mehrere Personen verteilt war. Er hat das Veto-Recht bei Richterbesetzungen und kann Verfahren an andere Gerichte verweisen, was eine willkürliche Anwendung seiner Befugnisse ermöglicht.

In Anbetracht dieser Entwicklungen in Deutschland und Ungarn wird deutlich, wie wichtig der Schutz der Judikative vor politischem Einfluss ist. Die Vorgänge in beide Länder werfen Fragen zur Integrität der Justiz auf und erfordern eine umfassende öffentliche Diskussion über die Unabhängigkeit unserer Rechtssysteme.

Referenz 1
www.ksta.de
Referenz 3
www.lto.de
Quellen gesamt
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